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Home Ratgeber Tipps

Der Unterschied E-Bike und Pedelec im Detail

von Michael Berger
13. Mai 2019
in Tipps
Lesezeit: 6 min.
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Von hinten nach vorne: MD1, UD1, XD1 Urban - drei der sechs HNF Pedelec Modelle

Von hinten nach vorne: MD1, UD1, XD1 Urban - drei der sechs HNF Pedelec Modelle

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Wer sich heutzutage mit der Welt der E-Bikes beschäftigt, der stößt oft auch auf den Begriff Pedelecs. Viele Zeitgenossen gehen davon aus, dass E-Bike und Pedelec Synonyme für die Elektrofahrräder sind. Doch tatsächlich gibt es mehr als nur einen Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec. Alle Details hierzu erfahrt Ihr im nachfolgenden Text.

Unterschied E-Bike vs Pedelec: Drei verschiedene Arten von Elektrofahrrädern

Umgangssprachlich bedeuten für die meisten E-Bike und Elektrofahrrad oder auch Elektrorad das Gleiche: Nämlich ein Fahrrad mit Elektroantrieb. Um genau zu sein, gibt es aber nicht nur den Unterschied Pedelecs vs E-Bikes. Denn mit dem S-Pedelec steht auch noch ein drittes Elektrofahrrad zur Verfügung: das S-Pedelec. Die Verteilung auf dem Markt lässt sich nicht genau in Zahlen ausdrücken, da offizielle aktuelle Statistiken fehlen. Aber geschätzt dürften gut 90 Prozent der Elektrofahrräder in Deutschland Pedelecs sein. Die restlichen 10 Prozent verteilen sich wiederum auf E-Bikes und S-Pedelecs. Auf die detaillierten Unterschiede zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes gehen wir nachfolgend ein, indem wir auf die Details der Gefährte schauen.

Decathlon E-Bikes 2019, Foto: Decathlon
Decathlon E-Bikes 2019, Foto: Decathlon

Pedelec

Wir starten mit dem Elektrofahrrad, das am weitesten in Deutschland verbreitet ist: Das Pedal Electric Cycle (Pedelec). Schon der Name verrät bei diesem Bike, wie es um den Antrieb aussieht. Der Elektromotor von maximal 250 Watt unterstützt den Fahrer nur, wenn dieser in die Pedale tritt. Dabei kommen Sensoren zum Einsatz. Diese passen je nach Ausführung die Beschleunigung nach dem Treten oder dem gemessenen Krafteinsatz an. Somit also könnt Ihr vom Pedelec keinen Schnellstart aus dem Stand per Motor erwarten. Das Pedelec verhält sich ähnlich wie ein normales Fahrrad nur mit Extraschub durch den Motor. Zahlreiche Hersteller haben ihre Pedelecs mit einer Anfahr- beziehungsweise Schiebehilfe versehen. So könnt Ihr auf Knopfdruck aus dem Stand auf eine Geschwindigkeit von bis zu sechs Stundenkilometern beschleunigen ohne treten zu müssen. Das ist beispielsweise beim Anfahren am Berg hilfreich oder wenn das Pedelec einen Hügel hinauf zu schieben ist.

Aber Achtung: Der Motor des Pedelecs schaltet sich bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ab. Das bedeutet: um schneller zu fahren, müsst Ihr fester strampeln.

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Wenn wir auf den Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike schauen, so müssen wir natürlich auch die rechtliche Stellung unter die Lupe nehmen. In Deutschland gelten die Pedelecs als Fahrräder nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 1 Absatz 3). Ein Führerschein ist nicht notwendig, um ein Pedelec zu fahren. Für dessen Nutzung gibt es kein Mindestalter und Ihr könnt auch auf Radwegen fahren. Darüber hinaus müsst Ihr auch keine Versicherung wie eine Haftpflicht-Versicherung abschließen. Dennoch empfiehlt es sich neben dem Kauf eines guten Fahrradschlosses auch über den Abschluss einer speziellen Pedelec-Versicherung nachzudenken. Nur so geht Ihr sicher, dass Euch das teure Zweirad erhalten bleibt.

Burley Kids D’Lite X-Bike

Beim Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bike lohnt sich der Blick von Eltern zudem auf weitere wichtige Punkte. Bei den Pedelecs müsst Ihr hier wissen, dass Ihr Kinder bis zu sieben Jahren in dafür geeigneten Kindersitzen mit dem Pedelec transportieren dürft. Auch Anhänger zum Transport von Kindern sind erlaubt.

Übrigens besteht für diese Elektrofahrräder keine Helmpflicht. Dennoch raten wir dazu, beim Fahren eines Pedelecs stets auf einen Fahrradhelm zu setzen – insbesondere aufgrund der möglichen Geschwindigkeit. Eine Auswahl an Fahrradhelmen findet Ihr übrigens in unserem jüngst veröffentlichen Ratgeber zu Fahrradhelmen.

S-Pedelec

Bevor wir nun auf den Unterschied E-Bike vs Pedelec im Detail schauen, richten wir den Blick zunächst auf die S-Pedelecs. Sie machen etwa ein Prozent der verkauften Elektroräder in Deutschland aus. Die Funktionsweise ist hier genauso wie bei den herkömmlichen Pedelecs. Allerdings kommt Ihr mit diesen Gefährten schneller ans Ziel im Bedarfsfall. Denn hier beträgt die Unterstützung mehr als nur 25 Stundenkilometer wie beim Pedelec. Das S-Pedelec nämlich kann den Fahrer bis zu einem Tempo von 45 km/h unterstützen. Die Motorleistung darf dabei höchstens 4.000 Watt mit maximal 400 % Tretkraftunterstützung betragen. Ferner kann der Fahrer bei einigen Modellen auch Unterstützung ohne Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde erhalten.

MD1 (MJ2016) als S-Pedelec
MD1 als S-Pedelec

Das S-Pedelec ist entgegen dem herkömmlichen Pedelec nicht mehr in der Kategorie der Fahrräder, sondern in die Klasse der Kleinkrafträder/Leichtmofas eingestuft. Um es benutzen zu dürfen, muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und  einen Führerschein der Klasse AM besitzen. Diese Fahrerlaubnis ist ebenfalls im Autoführerschein der Klasse B enthalten.

S-Pedelec Eurobike 2015

Mit dem S-Pedelec dürft Ihr nicht auf Radwegen fahren, auch nicht außerorts. Fahrradstraßen wiederum könnt Ihr nur dann mit dem S-Pedelec nutzen, wenn diese für Krafträder oder Kraftfahrzeuge erlaubt sind. Natürlich besteht hier eine Helmpflicht aufgrund der möglichen Geschwindigkeiten. Wer mit dem S-Pedelec unterwegs ist, darf maximal 0,5 Promille intus haben, während es beim Pedelec 1,6 Promille sind. Darüber hinaus gibt es weitere Punkte zu beachten:

  • Reifen müssen eine Profiltiefe von mindestens einem Millimeter haben.
  • Rückspiegel, Hupe, gelbe Seitenreflektoren, Seitenständer (muss bei Entlastung selbständig einklappen), Bremslicht sowie auch eine Beleuchtung für das Versicherungskennzeichen sind bei diesem Elektrofahrrad Pflicht. Ersatzteile dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn diese eine Betriebserlaubnis besitzen.
  • Es muss eine Betriebszulassung des Herstellers beim Kraftfahrtbundesamtes geben.
  • Ihr müsst sowohl Haftpflichtversicherung, als auch das kleine Versicherungskennzeichen haben.

Auch beim S-Pedelec blicken wir natürlich auf die speziellen Bedürfnisse für Eltern. Mit einem normalen S-Pedelec dürft Ihr normalerweise keine Personen befördern – weder auf einem Kindersitz, noch in einem Kinderanhänger. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, die allerdings bei einer Zulassungsstelle extra zu genehmigen sind. Somit sind S-Pedelecs meist wenig familienfreundlich.

Das E-Bike in unserer Übersicht zum Unterschied E-Bike vs. Pedelec

Nachdem wir das Pedelec und das S-Pedelec im Detail unter die Lupe genommen haben, folgt nun der Blick auf das E-Bike im rechtlichen Sinne. Dabei handelt es sich nämlich um ein Gefährt aus der Kategorie der Leicht-Mofas. Der grundsätzliche Unterschied: Hier erfolgt eine Unterstützung des Fahrers nicht nur, wenn dieser in die Pedale tritt. Stattdessen könnt Ihr Euch allein durch die Motorleistung fortbewegen. Der Motor darf dabei allerdings auf maximal 20 Stundenkilometer beschleunigen und maximal 500 Watt aufweisen. Das Leergewicht darf maximal 30 Kilogramm betragen, zudem sind hier Felgen in der Größe von maximal 26 bis 28 Zoll erlaubt, wobei die Reifenbreite maximal 1,75 Zoll betragen darf. Beim E-Bike sind Betriebserlaubnis, Versicherungskennzeichen und die Mofa-Prüfbescheinigung oder der Führerschein der Klasse AM Pflicht. Details zu den Versicherungen bei E-Bikes findet Ihr übrigens auch in unserem Ratgeber.

Shima von A2B

Etwas komplizierter gestaltet sich beim E-Bike der Blick darauf, wo genau Ihr damit fahren dürft. Erlaubt ist das Fahren auf Radwegen nur dann, wenn hier das Zusatzschild „Mofas frei“ angebracht ist. Wenn ein Schild verbietet, mit Motorkrafträdern zu fahren, dann kann auch hier kein E-Bike zum Einsatz kommen. Außerdem dürft Ihr in Einbahnstraßen nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren, auch wenn dies sogar für Fahrradfahrer erlaubt sein sollte. Beim E-Bike besteht ebenfalls keine Helmpflicht. Dennoch raten wir auch hier, einen Helm zu benutzen. Auch hier darf der Alkoholpegel 0,5 Promille nicht überschreiten.

Es ist verboten, Kinder in Anhängern mit E-Bikes zu transportieren. Hier besteht also ein weiterer Unterschied beim E-Bike zum Pedelec.

Diese genannten Punkte gelten nur für herkömmliche E-Bikes. Es gibt aber auch E-Bikes, die beispielsweise über 25 Stundenkilometer schnell fahren können. Diese gelten als Mofas und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Zudem ist dann auch ein Helm Pflicht. Wenn ein E-Bike sogar 45 km/h erreicht, handelt es sich rechtlich um ein Kleinkraftrad mit elektrischem Antrieb. Um diese zu fahren, müsst Ihr mindestens 16 Jahre alt sein. Helm, Versicherungskennzeichen und mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung sind Pflicht. Außerdem ist bei diesen Elektrofahrrädern mit Motoren von bis zu 4.000 Watt auch kein Fahren auf dem Radweg möglich.

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Kommentare 1

  1. Helena says:
    22. April 2020 um 09:32 Uhr

    Ich überlege mir im Sommer ei Elektrofahrrad mit dem Elektroantrieb zu kaufen. Ich mag die Geschwindigkeit und das Gewicht von denen. Sie sind auch familienfreundlicher als S-Pedelecs. Danke für die Unterschiede zwischen beiden Fahrrädern!

    Antworten

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