Um die Sicherheit von E-Bikes zu gewährleisten, gibt es spezielle gesetzliche Mindestanforderungen. Das CE-Siegel spielt dabei eine zentrale Rolle. Welche Informationen du aus dem Sticker auf deinem E-Bike entnehmen kannst und welche weiteren Siegel es gibt, erfährst du in diesem Ratgeber.
Nur E-Bikes mit CE-Siegel dürfen in der EU verkauft werden
Nicht alle Produkte dürfen einfach so auf dem europäischen Markt verkauft werden. E-Bikes müssen als Maschinen vom Hersteller geprüft werden, bevor sie im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft werden dürfen. Dies wird in der europäischen Norm DIN EN 15194 festgelegt.
Diese Norm gilt für alle E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h, die im Fachjargon als EPAC (Electrically Power Assisted Cycles) bezeichnet werden. Die CE-Kennzeichnung dient dazu, die Einhaltung dieser Norm zu bestätigen. Um das Siegel auf dem E-Bike anbringen zu dürfen, muss der Hersteller eine Konformitätserklärung abgeben und sicherstellen, dass das Produkt allen relevanten Vorschriften und Sicherheitsstandards entspricht. Zudem ist eine Bedienungsanleitung in der Landessprache Pflicht für Produkte mit CE-Kennzeichnung.
Wichtige Normen, die für E-Bikes gelten, sind:
Wird diesen Richtlinien und Standards entsprochen, dürfen Hersteller die E-Bikes mit einem CE-Siegel kennzeichnen und sie im Europäischen Wirtschaftsraum verkaufen. Die Kennzeichnung geschieht jedoch durch den Hersteller selbst, der bestätigt, dass er die Normen für E-Bikes eingehalten hat. Die Prüfung findet jedoch nicht oder nur freiwillig durch unabhängige Gutachter statt. Behörden können die entsprechende Belege und Dokumentationen jedoch von dem Hersteller zur Kontrolle einfordern.
Das CE-Siegel gibt dir wichtige Infos über dein E-Bike
Ein neues E-Bike, an dem kein CE-Siegel angebracht ist, ist daher illegal. Um zu überprüfen, ob es sich bei deinem E-Bike um ein legal vermarktetes Produkt handelt, musst du es folglich nach CE-Zeichen absuchen. Dieses befindet sich als Aufkleber mit Zusatzinformationen am Rahmen des E-Bikes, meist am Unterrohr oder der Sitzstrebe.
Zusammen mit dem CE-Siegel findest du auf dem Sticker oder einem zusätzlichen Sticker auch die wichtigsten Daten deines E-Bikes. Offiziell vorgeschrieben sind laut der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG folgende Angaben:
- Bezeichnung
- Typ oder Baureihe
- Technische Hauptdaten
- ggf. Seriennummer (nicht bei allen Produkten)
- Baujahr
- Firmenname und vollständige Adresse des Herstellers.
- CE-Kennzeichnung.
Für das E-Bike bedeutet dies folgende Angaben: Modellname und Hersteller, das Eigengewicht des E-Bikes, aber auch das zulässige Gesamtgewicht. Dieses beschreibt, wie hoch das Gesamtgewicht aus E-Bike, Fahrer und Beladung maximal sein darf, damit die Sicherheit gewährleistet wird. Auch die Nennleistung des Motors und maximale Geschwindigkeit sind auf diesem Siegel angegeben. Einige Hersteller informieren auf dem Sticker ebenfalls über die Betriebsspannung und die Akkukapazität.
CE-Siegel erlischt bei Umbauten und Veränderungen
Das CE-Siegel gilt nur für das originale, unveränderte Produkt. Wenn du dein E-Bike umbauen oder nicht freigegebenes Zubehör anbringen lässt, kann die CE-Kennzeichnung ihre Gültigkeit verlieren. Dies bedeutet, dass der Hersteller nicht mehr für die Sicherheit garantieren oder für mögliche Mängel haftbar gemacht werden kann. Illegal wird das E-Bike dadurch jedoch nicht zwingend. Ein Beispiel: Wenn du einen Seitenständer anbaust, der nicht vom Hersteller freigegeben ist, wird die CE-Kennzeichnung ungültig, du darfst das E-Bike jedoch weiter fahren, da die CE-Kennzeichnung nur für den Verkauf von E-Bikes relevant ist.
Weitere interessante Siegel
Das CE-Siegel zeigt lediglich an, dass ein E-Bike die Mindeststandards erfüllt, um in der EU verkauft werden zu dürfen. Wenn du ein E-Bike mit höherer Qualität oder bestimmten Sicherheitsmerkmalen suchst, gibt es weitere Siegel, auf die du achten kannst:
Testsiegel kommerzieller Anbieter
Viele Fahrrad- und E-Bike-Magazine oder kommerzielle Tester vergeben eigene Gütesiegel. Diese können „Testsieger 2024“, „Design-Award 2025“ oder auch „Testnote 1,3“ sein. Solche Siegel sind ein guter Anhaltspunkt, aber nicht immer komplett unabhängig, da finanzielle Interessen eine Rolle spielen können. Auch wir vergeben Testsiegel für E-Bikes, die wir selbst getestet haben. Der Hersteller zahlt dafür zwar eine Nutzungsgebühr für sein Marketing, die Vergabe erfolgt allerdings unabhängig davon und nur, wenn das jeweilige Produkt aus unserer Sicht empfehlenswert ist.
Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest führt unabhängige Tests durch, ohne von Herstellern direkt beauftragt zu werden. Die Stiftung bewertet E-Bikes nach objektiven Kriterien, die vergleichbar sind. Allerdings berücksichtigt sie nur eine kleine und manchmal auch nicht ganz nachvollziehbare Auswahl des Marktes, sodass die Tests oft nur für bestimmte Modelle relevant sind. Will der Hersteller das Siegel der Stiftung Warentest nutzen, fallen allerdings hohe Lizenzgebühren an, die sich auf den Preis des Produktes auswirken könnten. Da E-Bikes nur schlecht untereinander vergleichbar sind, halten wir die Ergebnisse der Tests für wenig aussagekräftig.
GS-Siegel (Geprüfte Sicherheit)
Dieses Siegel steht für „geprüfte Sicherheit“ und wird von anerkannten Prüfstellen vergeben. Es ist insbesondere für E-Bike-Komponenten wie Ladegeräte und Akkus von Bedeutung, da hier sicherheitsrelevante Prüfungen durchgeführt werden.
Prüfsiegel von Prüfgesellschaften
Zwar gibt es keinen „TÜV“ speziell für E-Bikes, aber viele Hersteller lassen ihre Komponenten oder gesamten E-Bikes durch Prüfgesellschaften wie den Technischen Überwachungsverein (TÜV) testen. Diese Siegel geben dir zusätzliche Sicherheit, dass das Produkt strengen Qualitätskontrollen unterzogen wurde.
Trotz Siegel kann ein E-Bike in Deutschland illegal sein
Das CE-Siegel garantiert dir, dass ein E-Bike den grundlegenden Sicherheits- und Qualitätsanforderungen entspricht, um in der EU verkauft werden zu dürfen. Es ist der Nachweis, dass es sich um ein legales Produkt handelt. Doch Vorsicht: Ein CE-Siegel sagt nichts darüber aus, ob du das E-Bike nach den Regeln der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ohne Weiteres auf öffentlichen Straßen nutzen darfst. Das ist zum Beispiel dann nicht mehr der Fall, wenn:
- die Nennleistung mehr als 250 Watt beträgt
- die Motorunterstützung über 25 km/h hinaus funktioniert
- der Motor auch ohne Pedalbetätigung (z.B. über einen „Gasgriff“) bedient werden kann
- die nötigen Reflektoren oder die mechanische Klingel nicht angebracht sind
- die Lichtanlage bei Fahrten im Dämmerlicht oder bei Nacht nicht funktioniert
- die Bremsen nicht funktionstüchtig sind
Für „zu starke“ Motoren benötigst du eine entsprechende Zulassung als S-Pedelec oder sogar Moped/Motorrad, inklusive dem entsprechenden Führerschein, Versicherung und Nummernschild.
Die CE-Kennzeichnung ist keine Garantie für ein gutes E-Bike
Entspricht das E-Bike den Vorgaben und trägt das CE-Kennzeichen, kannst du es zumindest legal in Deutschland kaufen und Fahren. Gerade im Fachhandel ist dies der Standard. Im Internet findest du jedoch gelegentlich noch E-Bikes, die kein Siegel haben, auch wenn sie eigentlich StVZO-konform wären – und ebenfalls solche, bei denen es ein Siegel gibt, sie aber laut Gesetz nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Beim Kauf im Internet musst du daher immer etwas genauer hinsehen, was Leistung und Angebot angeht. Im Zweifel hilft eine Nachfrage beim Anbieter.
Um darüber hinaus auch noch die Qualität des E-Bikes einschätzen zu können, helfen dir Tests von unabhängigen und auch kommerziellen Anbietern weiter. Doch nicht immer werden alle Tests sich auch mit deinem eigenen Geschmack und deinen Ansprüchen decken. Die beste Einschätzung bekommst du durch eine Probefahrt auf dem entsprechenden Bike.