Am Tag vor dem dramatischen Ampel-Aus hat die Bundesregierung noch ein Gesetz auf den Weg gebracht, das wohl einige E-Biker und E-Roller-Fahrer für längst überfällig gehalten haben. Darum geht es um die künftige Entsorgung von großen Lithium-Akkus.
E-Bike-Akku Rückgabe bisher umständlich
Mittlerweile sind E-Bikes und E-Scooter aus dem Stadtbild und der modernen Mobilität nicht mehr wegzudenken. Gerade E-Bikes gelten als nachhaltig und in vielerlei Hinsicht als eine gute Alternative für die Fahrt mit dem Auto.
Doch egal, ob man mit dem E-Bike zur Arbeit fährt oder es in seiner Freizeit nutzt, ein Leiden bleibt: Die Batterieleistung nimmt mit jeder Ladung und über die Dauer der Nutzungszeit hinweg ab. Irgendwann ist die Akkuleistung so gering, dass ein Ersatz angeschafft werden muss. Doch wohin mit dem alten Akku?
Bisher lief es recht umständlich: Die Akkus mussten häufig zurück zum E-Bike-Händler, der sie weiter in den Recycling-Zyklus geben musste.
So soll künftig die Entsorgung von E-Bike Akkus laufen
Zwar geschah die Rückgabe bisher herstellerunabhängig, doch es herrschte beim Kunden Unsicherheit, wo welche Akkus zurückgegeben werden konnten. Mit einem neuen Gesetz, das einer EU-Richtlinie folgt, will die Regierung mehr Klarheit schaffen.
Ab August 2025 sollen nun alle kommunalen Rückgabestellen, also Wertstoffhöfe, dazu verpflichtet werden, Altakkus zu sammeln und in die richtigen Entsorgungs- und Recyclingstrukturen zu leiten. Bereits zuvor haben einige Wertstoffhöfe die Rücknahme angeboten, nun ist es verpflichtend.
Zukunft von E-Bike-Akkus
In einer Pressemitteilung erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Künftig sollen neue Batterien immer öfter aus vorhandenen Ressourcen aus Altbatterien entstehen. Dafür schaffen wir mit dem neuen Gesetz in Deutschland wichtige Voraussetzungen: Wir verbessern die Transparenz in der Kreislaufführung von Batterien und erweitern die Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre alten Batterien zu entsorgen.“ Zudem sollen auch Grundlagen geschaffen werden, um rechtswidriges Verhalten besser zu ahnden und zu sanktionieren.
Die neue EU-Batterieverordnung ist bereits seit Februar 2024 in Kraft. Das deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) wurde im November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Prozess.
Der nächste Schritt ist die Prüfung des Gesetzentwurfs durch den Bundesrat. Danach erfolgt eine endgültigen Abstimmung im Bundestag. Deutschland hat sich verpflichtet, die EU-Vorgaben fristgerecht in nationales Recht umzusetzen. Daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz trotz Ampelaus planmäßig am 18. August 2025 in Kraft tritt.
Die erweiterten Rückgabemöglichkeiten sind dann Teil einer umfassenden EU-Strategie für nachhaltige Batteriewirtschaft. Ziel ist es, neue Batterien verstärkt aus recycelten Materialien herzustellen und den Abbau neuer Rohstoffe zu reduzieren. Die vereinfachte Rückgabe an Wertstoffhöfen soll dabei helfen, mehr Altbatterien in den Recyclingkreislauf zurückzuführen.
Strafen drohen
Bei Verstößen gegen die Entsorgungsvorschriften drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Die Entsorgung über den Hausmüll bleibt weiterhin strikt verboten.
Die Meldung suggeriert, dass das Gesetz nun in Kraft tritt und damit eine Wirkung entfaltet. Dem ist aber nicht so: Ein Kabinettsbeschluss alleine reicht nicht, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Da die Ampel zerbrochen ist die Wahrscheinlichkeit erst einmal sehr gering.
Wir haben einen Absatz ergänzt, aus dem deutlicher wird, dass das Gesetz noch nicht final ist und noch durch den Bundesrat muss und und dann nochmals durch den Bundestag geht. Das ist der normale parlamentarische Weg.
Es ist ein EU-Gesetz, zu dem sich Deutschland bekannt hat, es auch national umzusetzen. Insofern ist trotz Ampelbruchs, die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Gesetz 2025 in Kraft tritt.