Das Gewicht eines E-Bikes interessiert Käufer, aber oft auch das zulässige Gesamtgewicht inklusive Fahrer und gegebenenfalls Gepäck. Gibt der Fachhändler darüber keine Auskunft, kann der Kunde das Pedelec wieder zurückgeben. Das entschied jetzt ein deutsches Gericht.
Nicht jedes E-Bike hält jedes Gewicht aus. Gerade Fahrer, die etwas mehr wiegen, sollten darauf achten, damit sich das Elektrorad noch stabil fahren lässt. Insbesondere auch bei Cargo-E-Bikes – also Elektrofahrrädern, die Lasten transportieren können – ist diese Information wichtig. Ob sie ein, zwei oder vier Kinder und dazu vielleicht noch eine Kiste Bier transportieren können – sagt einem das zulässige Gesamtgewicht.
Zu viel Gewicht verändert Fahrverhalten
In einem konkreten Fall hat ein 110 Kilogramm schwerer Mann ein E-Bike für 2.300 Euro gekauft, das bergab „Flatterschwingungen“ zeigte. Inakzeptabel entschied der neue E-Biker und wollte das Rad zurück zum Händler bringen. Dieser weigerte sich und der Mann klagte. Mit Erfolg!
Das E-Bike war nur für 120 Kilogramm Gesamtgewicht zugelassen, Mann und Fahrrad wogen jedoch insgesamt 135 Kilogramm. Ein Gutachter des Bonner Landgerichts meinte zwar, dass der Käufer das Gesamtgewicht erfragen müsse. Die Richter entschieden aber anders: Der Händler müsse aktiv darüber informieren. So konnte der Kläger das E-Bike zurückgeben und musste nur 300 Euro für die bisherige Nutzung auf 1.500 Kilometern bezahlen.
Vor Kauf über Zuladung informieren
Wer sich vorher über die mögliche Zuladung bei verschiedenen E-Bike-Modellen informieren möchte, kann das beim eBikeFINDER tun. In der Detailsuche lässt sich nach Zuladung bis 130 Kilogramm filtern.