Ein Fahrrad mit Elektromotor ist kein Hilfsmittel, dessen Kosten die Krankenkasse tragen muss. Das entschied jetzt das Sozialgericht Oldenburg. Es hatte die Klage einer Frau abgewiesen, deren Arzt E-Bike-Fahrten ausdrücklich empfohlen hatte.
Wie das Versicherungsjournal heute schreibt, hatte die Klägerin Kniebeschwerden und nur ein E-Bike hätte ihre Mobilität erhalten. Das bezeugte auch ein Orthopäde, der ihr eine entsprechende Bescheinigung ausstellte. Den Antrag auf Übernahme der Kosten des Pedelecs lehnte die Krankenkasse mit der Begründung ab, dass es sich um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand handele. Der Wortlaut des Gerichts: „Elektrofahrräder werden in erheblichem Umfang von körperlich nicht (erheblich) beeinträchtigten Menschen genutzt. Die Marktanteile verzeichnen gegenüber klassischen Fahrrädern rasante Zuwächse. Sie sind daher als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens zu qualifizieren und unterfallen somit nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung“
Quelle: Versicherungsjournal
Momentan entwickeln einige Fahrradhersteller Apps und E-Bikes, die die Genesung beispielsweise von Herzpatienten fördern sollen. eBikeNEWS meint: Patienten, die sich zwischen Indoor-Fitnessstudio und ausgiebigen E-Bike-Fahrten an der frischen Luft entscheiden müssen, werden zunehmend aufs Pedelec umsteigen. Spätestens dann werden Krankenkassen und Gerichte sich erneut mit dem Thema auseinandersetzen müssen.
Ist es nicht grad wieder dass das problem asthmatiker, rentner mit künstlicher hüfte oder herzkanke werden wieder mal in dem sozial statt deutschland vernachlässigt wofür zahlt man dem die beiträge wenn sie nicht grade für tatsächliche operationen oder todes fälle genutzt werden also liebe kranken kassen kümmert euch um die kleinen Wehwehchen und nicht nur um die grossen wenn mann es hätte vermeiden können .