Steuerpolitik ist zu einem großen Teil auch Europa-Politik. Obwohl die Regelungen für die Mehrwertsteuer in Europa von den Mitgliedsstaaten gemacht werden, legt die EU die Rahmenbedingungen fest. Mit einem Update der Liste für den reduzierten Steuersatz könnte es für E-Biker in Zukunft billiger werden.
Kommt bald der reduzierte Steuersatz?
E-Bikes gehen in Deutschland bisher mit 19 Prozent Mehrwertsteuer über die Ladentheke. Genau wie Fahrräder gehören sie nicht zum sogenannten Grundbedarf. Den Gütern, die mit einem geringeren Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent verkauft werden können.
Viele Nahrungsmittel gehören dazu, aber auch Theater- oder Kinokarten und seit 2020 auch Tampons. Nach einer einstimmigen Entscheidung im Europarat am Dienstag, den 07.12.2021 ist nun auch die Bahn frei für einen reduzierten Steuersatz für E-Bikes und Fahrräder. Einige Produkte, die das Leben nachhaltiger gestalten können, werden wahrscheinlich für den reduzierten Steuersatz freigegeben.
Lediglich das Parlament der Europäischen Union muss der Änderung im März noch zustimmen. Anschließend liegt die Entscheidung bei den Mitgliedsstaaten, ob sie die Steuer tatsächlich senken wollen.
EU setzt Rahmenbedingungen für grüne Mobilität
Tatsächlich hatten die Mitgliedsstaaten bisher gar nicht die Möglichkeit, den Steuersatz für Fahrräder und E-Bikes im Alleingang zu senken. In der EU muss der allgemeine Mehrwert-Steuersatz mindestens bei 15 Prozent liegen und der reduzierte Steuersatz mindestens bei 5 Prozent. In Deutschland gibt es daher zwei Klassen von Steuersätzen: 7 Prozent für Produkte, die unter den Grundbedarf fallen und 19 Prozent für alles andere.
Die Art von Gütern, auf welche die Mitgliedsstaaten der EU weniger Steuern erheben dürfen, sind seit Jahrzehnten festgelegt, denn eine Änderung ist nur mit einer einstimmigen Mehrheit im Rat möglich.
Nach Bekanntgabe der Änderungswünsche vor einigen Jahren rotierte also in Brüssel der Lobby-Apparat – für einen guten Zweck. Neben der stufenweisen Abschaffung von Vergünstigungen für fossile Energieträger und chemische Dünger ist in Zukunft der Weg für die steuerliche Sonderbehandlung von Solarpanelen, Müllverwertungsgeräten und eben auch Fahrrädern und E-Bikes geebnet.
Fahrradverbände sind begeistert
Einige Interessensvertreter haben hart für die Vergünstigungen gekämpft: Die europäischen Industrievertreter von CONEBI und der ECF, ein europäischer Dachverband, dem auch der ADFC angehört, haben bereits 2018 ein gemeinsames Positionspapier herausgegeben und viel Druck gemacht.
Dementsprechend zufrieden sind die Verbände mit der Entscheidung des Rates. „Die Aufnahme von Produkten, Mieten und Reparaturen sowohl von konventionellen als auch elektrischen Fahrrädern in die Liste der Güter, auf die eine gesenkte Mehrwertsteuer erhoben werden kann, ist ein starkes Instrument im Werkzeugkasten der Mitgliedsstaaten, um Radfahren weiter zu befeuern“, erklärt Jill Warren, der CEO des ECF. „Und es kann dabei helfen, Radfahren für Bürger noch günstiger zu machen.“
Zwei Schritte sind bis dahin erforderlich. Die Zustimmung des Europaparlaments im März 2022 sowie die tatsächliche Senkung der Steuern innerhalb der Mitgliedsstaaten. Schließlich ändern sich nur die Rahmenbedigungen der EU. Ob und wann die Mehrwertsteuer in Deutschland für E-Bikes und Fahrräder gesenkt wird, entscheidet anschließend die neue Bundesregierung. Aus dem Nachbarland kommen bereits positive Signale: In Belgien hat das Parlament schon 2019 entschieden, die Steuern auf Fahrräder und E-Bikes auf 6 Prozent zu senken, sobald dies möglich sei.