Am 5. Juli 2013 könnten alle Nutzer von Akku-Leuchten aufatmen und sie bald legal an ihrem Rad anbringen. Der Bundesrat will zusammen mit weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften an diesem Tag beschließen, dass die Fahrradbeleuchtung nicht mehr nur per Dynamo, sondern auch mit „wiederaufladbaren Energiespeichern“ betrieben werden darf. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) meldet sich jetzt zu Wort und sieht in dem Gesetzesentwurf einen unausgegorenen Schnellschuss.
Den aktuellen Entwurf lehnt der ADFC ab: „Dass die Beleuchtungsvorschriften erneuert werden müssen, steht außer Frage. Der Vorschlag aus Niedersachsen ist aber wenig durchdacht und voller Widersprüche – kurz: ein absoluter Schnellschuss“, so Gereon Broil, stellvertretender ADFC-Bundesvorsitzender.
Laut ADFC seien beim Gesetzesvorschlag wichtige Akteure nicht angehört worden, darunter Radfahrer und die Zweiradindustrie. Auch die Pläne des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) für eine umfassende Reform der Fahrradbeleuchtungsvorschriften wurden nicht berücksichtigt. Interessantes Detail: Zur Vorbereitung der Reform wurde bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und weiteren Forschungseinrichtungen eine Studie in Auftrag gegeben. Sie sollte im Frühjahr 2013 abgeschlossen sein, was jedoch nicht eingehalten werden konnte, da es zusätzliche Anforderungen an die Inhalte der Studie gab. Der ADFC appelliert daher an den Bundesrat, die bald vorliegenden Erkenntnisse des BMVBS zunächst abzuwarten.
Konkrete Kritik am Gesetzesvorschlag
Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass die Stromspeicher der Lampen wiederaufladbar sein müssen und eine Anzeige Auskunft über den Ladestand gibt. Nach Meinung des ADFC sei beides grundsätzlich sinnvoll, um millionenfachen Batteriemüll zu verhindern und um zu vermeiden, dass die gespeicherte Energie überraschend zur Neige gehe. Allerdings sei die Anzeige der Restkapazität nur bei vom Hersteller vorgegebenen Kombinationen von Leuchte und Akku technisch zuverlässig und sinnvoll.
Die heute am Markt erhältlichen Scheinwerfer hätten in der Regel nur eine einfache Warnanzeige für die bald nachlassende Stromversorgung. Die Forderung nach einer Kapazitätsanzeige geht darüber hinaus, ist aber bisher in keiner Rückleuchte und nur in den hochwertigsten Fahrradscheinwerfern technisch realisiert. Das bedeutet aber auch, dass die meisten bisher verkauften ansteckbaren Leuchten auch nach der neuen Vorschrift nicht legal benutzt werden dürften. „Eine Vorschrift, deren Einhaltung nicht kontrolliert wird, durch eine neue zu ersetzen, die nicht kontrolliert werden kann, ist keine sinnvolle Lösung“, so Broil.
Der ADFC sieht noch Klärungsbedarf: „Die Vor- und Nachteile einer weitergehenden Freigabe und ihre Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt müssen sorgfältig abgewogen werden.“ 2012 hatte sich der Fahrradklub mit der Fahrradbeleuchtung befasst und kam zu dem Schluss, dass die Wirkung und nicht eine Bauartvorschrift das entscheidende Kriterium bei Fahrradbeleuchtung sein müsse.
Was derADFC davorschlägt hat ja Priorität.