Bisher durften nur besondere Fahrräder mit einem Blinker ausgestattet sein. Für einspurige Pedelecs und herkömmliche Fahrer waren Blinker bis dato verboten. Geregelt ist das in Paragraf 67 der StVZO. Die Bundesregierung hat bereits im Januar eine Neufassung der StVZO geplant, jetzt ist es beschlossene Sache.
Experten stehen dem Blinker-Verbot positiv gegenüber
E-Bikes und Fahrräder können nun offiziell vor dem Abbiegen blinken wie Autos und Motorräder. Experten erhoffen sich dadurch mehr Sicherheit und eine Reduktion der Unfälle mit E-Bikes. Roland Huhn, der beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) als Rechtsexperte tätig ist, steht der Änderung positiv gegenüber. Schließlich setzt sich der Verband schon lange für eine Aufhebung des Blinkerverbots bei Fahrrädern ein.
Grund für die Reform war nämlich auch die steigende Zahl von Unfällen mit E-Bikes in den vergangenen Jahren. Oft werden E-Biker beim Abbiegen übersehen und es kommt zu folgenschweren Zusammenstößen.
Vor allem in der Dämmerung und in der Dunkelheit haben Blinker deutliche Vorteile gegenüber dem Handzeichen zur Anzeige der Richtungsänderung. Die Änderungen der StVZO wurden erst im Januar angestoßen – jetzt hat der Bundesrat die Reform verabschiedet, wie die Zeit berichtet.
Nicht jeder ist begeistert
Während ein Großteil der Experten das Blinker-Verbot begrüßt, sind die Grünen verhalten. Stefan Gelbhaar, verkehrspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, äußert der Rheinischen Post gegenüber Zweifel, dass Blinker die Verkehrssicherheit bei Fahrrädern erhöhen. Seiner Meinung nach sind Fahrräder zu schmal, damit ein Blinker wirken kann. Wichtiger wären weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts für Autos.
Status quo: Welche Fahrzeuge bisher einen Blinker haben durften
Bis zuletzt durften nur mehrspurige Fahrzeuge wie zum Beispiel eine Fahrradrikscha und Räder mit einem Aufbau einen Blinker oder optischen Fahrtrichtungsanzeiger – wie die Einrichtung in der Fachsprache genannt wird – einsetzen. Das soll sicherstellen, dass die Fahrtrichtungsänderung angezeigt werden kann, auch wenn die Hand verdeckt ist. Die Änderung sorgt nun dafür, dass auch einspurige E-Bikes bzw. Fahrräder einen Blinker haben dürfen.
Eine Pflicht für Blinker am Fahrrad wird es nicht geben
Bei der Neugestaltung der StVZO geht es also um die Aufhebung des Blinkerverbots bei Fahrrädern. Das bedeutet aber nicht, dass E-Bikes und Fahrräder zukünftig mit einem Blinker ausgestattet werden müssen. Das ist gut, denn schließlich würde ein obligatorischer Blinker den Preis eines E-Bikes vermutlich erhöhen.
Titelbild: Velorian Blinkerset