Manch einer manipuliert sein E-Bike, um schneller unterwegs zu sein. Aber was viele nicht wissen: Ein getuntes E-Bike im öffentlichen Raum zu fahren, kann gefährlich sein und auch rechtliche Folgen mit sich bringen. Bosch eBike Systems wird Manipulationen zukünftig stark erschweren. Im Modelljahr 2020 bringen die Stuttgarter eine Software heraus, die „Frisieren“ eines E-Bikes merkt und daraufhin die Motor-Unterstützung reduziert. Wir erklären wie diese Software funktioniert und warum sie für alle E-Biker wichtig ist.
Funktionsweise der Bosch Anti-Tuning-Software
Die neue Software von Bosch eBike Systems setzt auf die verbauten Sensoren: Während der Fahrt ermittelt sie, ob das Pedelec manipuliert wurde. Sobald die Software das Tuning erkennt, passiert folgendes:
- Das E-Bike schaltet in den Notlaufbetrieb. Das heißt: Ein Fehlercode zur Manipulation erscheint im Display und die Motor-Unterstützung wird drastisch reduziert. Normale Touren sind damit kaum mehr möglich.
- Der E-Bike-Fahrer kann das Pedelec wieder voll funktionsfähig bekommen. Dazu fährt er rund 90 Minuten damit und der Normalbetrieb ist wieder hergestellt.
- Die Manipulationsabfrage ist erneut aktiv und misst kontinuierlich die Sensoren-Daten während der Fahrt.
- Nach der dritten Wiederherstellung lässt sich der Notlaufbetrieb nicht mehr alleine, sondern nur noch durch das Bosch DiagnosticTool beim Fachhändler aufheben.
- Fachhändler können Manipulationen am E-Bike auch dann erkennen, wenn das Tuning-Kit zuvor entfernt wurde. Sie sehen, ob und wie oft der Kunde das Pedelec getunt hat.
Das soll den Fahrspaß reduzieren und damit Manipulationen an Antrieben von Bosch unattraktiv machen. Die Software wird ab Modelljahr 2020 in alle eBike-Antriebssysteme von Bosch integriert.
Gleichstellung von Fahrrad und Pedelec beibehalten
Das Pedelec gilt gesetzlich wie ein Fahrrad. Es kann auf Radwegen fahren oder durch den Park und bedarf weder eines Führerscheins, eines Helms, einer Versicherung oder eines Mindestalters. Dennoch hat es einen Motor, der beim Treten dazu geschaltet werden kann und bis 25 km/h unterstützt. Verglichen mit anderen Fahrzeugen wie Rollern ist also die Hürde, sich solch ein Zweirad anzuschaffen, recht gering.
Bei der Vorstellung der neuen Anti-Tuning Software in Stuttgart wird klar: dieser Schritt ist auch eine Investition in Zukunft, damit das Geschäftsmodell von Bosch eBike Systems weiter funktioniert.
Sobald immer mehr E-Biker ihr Pedelec tunen und damit höherer Geschwindigkeiten erreichen, dürften vermehrte Unfälle nicht ausbleiben. Spätestens dann könnte der Gesetzgeber über eine verschärfte Regulierung von Pedelecs nachdenken. Eine Versicherungspflicht ähnlich wie bei den neuen E-Scootern wäre dann denkbar, aber eben auch schlecht für die Verkaufszahlen.
Was ist Tuning eigentlich?
Alle Pedelecs besitzen bei Auslieferung eine Unterstützung bis 25 km/h. Der Motor darf eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt haben. Durch sogenannte Tuning-Kit, lässt sich die maximale Geschwindigkeit mit Unterstützung des Motors erhöhen. Sie sind vor allem online – für fast alle Antriebsmarken – einfach zu beziehen.
Eine beliebte Methode des Tunings: ein Sensor gaukelt dem Tacho vor, dass sich das Rad mit deutlich niedrigerer Geschwindigkeit bewegt. Diese Daten gelangen an den Motor, der entsprechend weiter als die tatsächlichen 25 km/h unterstützt. Allerdings sind die Komponenten eines Pedelecs so gewählt, dass sie lediglich den moderaten Beanspruchungen bei dieser Geschwindigkeit genügen. Technische Auswirkungen sind vorprogrammiert: die Lebensdauer der Komponenten reduziert sich, E-Biker-Fahrer riskieren Schäden am Motor und es kann dann gegebenenfalls zu Unfällen kommen. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Käufer bestehende Garantie- und Gewährleistungsansprüche auf das Antriebs-System und die Fahrrad-Komponenten verliert.
Wegen Tunings ins Gefängnis?
Ein getuntes Pedelec ist kein Fahrrad mehr. Es wird dann in der Regel als Kleinkraftrad mit allen Konsequenzen behandelt:
- Es bestehen eine Führerschein- und Versicherungspflicht.
- Wer zuwiderhandelt kann eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erhalten.
- Es drohen Geldstrafen und tatsächlich auch Freiheitsstrafen.
- Sollte es zu Unfällen kommen, gibt es zudem noch zivilrechtliche Konsequenzen wie die Haftung für Personenschäden.
Hintergrund für die Einführung der Anti-Tuning Software von Bosch ist die aktuelle europäische Norm (EN 15194:2017) für elektro-motorisch unterstützte Fahrräder. Sie sieht vor, das Hersteller entsprechende Anti-Tuning Maßnahmen umsetzen.
Ich stimme dem 78 jährigen Herrn zu.
Ich habe beide Varianten von Rad, mit Motor und ohne.
Wenn ich bei einem normalen Fahrrad 28″ mal richtig rein trete hat das E Bike hinter mir nur noch Staub im Gesicht. Wo ist dann der Herr Wachtmeister und sagt ich darf nicht so schnell fahren und droht mit Geldstrafe oder Gefängnis! Ich finde unter bestimmten Voraussetzungen damit meine ich Helmpflicht, Versicherungspflicht sollte man wenigstens das amerikanische Modell einführen. Ich glaube da wären viele schon zufrieden.
Wir schauen so oft nach Amerika aber da sind wir noch ein Entwicklungsland. Vielleicht kommt auch Deutschland mal weg von dem……wir verbieten mal alles, hin zu unter kleinen Auflagen ja.
Das Tunen würde dann mit Sicherheit auch nachlassen. Ich bin 62 Jahre aber noch fit und 7 kmh mehr das ist doch nicht zuviel verlangt.
Ob ich mit 32 kmh mit E Bike oder mit einem normalen Fahrrad gegen den Baum fahre, wo ist der Unterschied? Treten muss ich beide Räder .
Naja vielleicht übernehmen wir das ja irgendwann vom großen Bruder.
Die Hoffnung stirbt zuletzt
„Die Behauptung, dass Bosch beim Tuning eines E-Bikes berechtigte Sicherheitsbedenken hat, mag zutreffen. Allerdings geht die Reaktion des Systems, das E-Bike bei Erkennung eines Tunings weit unter die zulässige Geschwindigkeit zu drosseln, über eine reine Sicherheitsmaßnahme hinaus.
Diese drastische Leistungsreduzierung stellt eine Sanktion dar, die dem Kunden faktisch die vertraglich zugesicherte Leistung entzieht. Dies ist aus mehreren Gründen problematisch:
1. Vertragsbruch: Bosch verstößt gegen den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, in dem eine bestimmte Motorleistung zugesichert wurde.
2. Unzulässige Sanktion: Die Funktion als Strafe zu interpretieren, ist nicht unplausibel. Das Recht, Sanktionen zu verhängen, ist jedoch in der Regel staatlichen Institutionen vorbehalten.
3. Einschränkung gesetzlicher Rechte: Selbst wenn ein Tuning vorliegt, bleibt das Recht, mit dem E-Bike bis zu 25 km/h zu fahren, gesetzlich gewährleistet. Durch die drastische Drosselung wird dieses Recht faktisch eingeschränkt.
4. Datenschutz: Die Erkennung von Tunings und die damit verbundene Einschränkung der Funktionalität könnten als Eingriff in die Privatsphäre gewertet werden.
5. Diese Vorgehensweise von Bosch ist nicht nur aus rechtlicher Sicht fragwürdig, sondern auch ethisch bedenklich. Sie stellt eine erhebliche Einschränkung der Kundenrechte dar und könnte als Versuch gewertet werden, Kunden durch technische Mittel zu kontrollieren.“
„Die Firma Bosch als großer Konzern geht durch dieses Vorgehen sehr undankbar und respektlos mit seinen Kunden um. Indem Bosch seine Kunden bestraft, statt ihnen entgegenzukommen, riskiert das Unternehmen seinen guten Ruf in der Bevölkerung. Es ist an der Zeit, dass Bosch seine Geschäftspraktiken überdenkt und eine Lösung findet, die sowohl die Sicherheit gewährleistet als auch die Kundenrechte respektiert, nur so kann Bosch sein Vertrauen bei den Kunden wiederherstellen.“
Zugelassene 32km/h für E-bikes wie in den USA und ein Versicherungskennzeichen wären meine Wunschvorstellung.
Auf ebenen und wenig ansteigenden Wegen ist der E-bikefahrer im Vergleich zu einem mittelmäßigen Fahrradfahrer eine lahme Ente. Als Fahrradfahrer fahre ich mit meinen 78 Jahren jeden E-bikefahrer davon.
Ich bin der Meinung, das man mir die Möglichkeit lassen muss, mein Pedelec als Sportgerät auf privaten Gebiet, betreiben zu können. Ich wurde auch schon sehr oft von „Rennrädern“ überholt, die auf der Strasse locker über 50 Km/h drauf haben.
Diese Reglementierungen hier in der Gesellschaft und die Aktionen von Bosch mit der Software finde ich „kleinkariert“.
Hätte mir auch ein S-Pedelec gekauft, aber dann darf man nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein….
Ich kann Joerg911 nur beipflichten. Die elektrischen und auch die mechanischen Komponenten sind weitaus höheren Geschwindigkeiten gewachsen. Warum wären sonst in meinem eMTB mit 25 Km/h die selben Komponenten wie in meinem S-Pedelec verbaut? Und bergab komme ich auf der Straße durchaus mal auf 60 Km/h. Das ist den Herstellern bekannt und deshalb sind auch die Bremsen darauf ausgelegt. Und da man mit Tuning Chips die Geschwindigkeit, zumindest theoretisch, bis auf 99 Km/h erhöhen kann, halten das auch die Motoren aus. Warum sollte Bosch einen Motor bauen, der zwar 99 Km/h kann, aber auf 25 Km/h begrenzt ist?
ich denke, Bosch geht es um die klare Trennung zwischen E-bike mit 25 und S-pedelec mit 45 km/h. Wenn ich mein E-bike leicht endtrosseln kann, wird das S-pedelec ja uninteressant für den Markt. Davon wird aber in dem Artikel nicht geredet, sondern wie üblich mit „Gefahren“ argumentiert, denn nichts zieht so gut wie die Angst vor Gefahren. Dafür ist kein Arguemnt zu blöd…
Die Angst des Herstellers vor Regulierung ist bestimmt nicht ganz unbegründet…
… aber die Behauptung, dass die elektrischen Komponenten unter der höheren Geschwindigkeit leiden, kann ich langsam nicht mehr hören.
Ein jedes Pedelec lässt sich mit Hilfe von Muskelkraft schneller bewegen als die immer angegeben 25km/h.
Darüber hinaus entfällt einfach die elektrische Unterstützung.
Schon allein aus diesem Grund müssen die verbauten Komponenten höhere Geschwindigkeiten aushalten können…
Also ich hab schon bergab 90 geschafft (sehr steil) und selbst das haben die bremsen locker mitgemacht und ich wiege 95 kg . Aber ist das dann normal, dass man die bremsen dann riecht weil die zu heiß sind oder ist das in ordnung?
Hi Enrico,
das ist zwar normal, aber nicht gut! Im Schlimmsten Fall sind deine Bremsen verglüht und haben keine, bzw. nur noch eine verminderte Bremswirkung. Generell ist es nicht schlimm, wenn die Bremse mal heiß wird. Wenn es jedoch anfängt zu riechen, hast du meist ein Problem und solltest ganz genau hinschauen.
Liebe Grüße, Simon
es wird wie in anderen Bereichen in einem Katz-und-Maus-Spiel enden. Die einen wollen es verhindern und die anderen setzen alles daran es zu ermöglichen.