Nachdem es in den vergangenen Wochen etliche Diskussionen um die E-Scooter gab, dürfen die elektrisch angetriebenen Tretroller ab Juni dieses Jahres in Deutschland legal im Straßenverkehr zum Einsatz kommen. Allerdings ist ein Fahrer der Roller nicht auf Gehwegen möglich.
Bundesrat segnet Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ab
Der Bundesrat segnete am Freitag die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ab. Allerdings weichte die Verordnung vom ersten Vorschlag ab. Demnach dürfen die Roller nicht mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 Kilometern pro Stunde auch auf den Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren. Diese E-Scooter sollten demnach bereits für Kinder ab 12 Jahren freigegeben werden. Vor allem dieser Punkt sorgte im Vorfeld der Bundesratsentscheidung für Diskussionen. Experten und Fußgängervertreter hatten gegen diese Verordnung protestiert. Da sich auch einige Bundesländer wie Hessen dagegen ausgesprochen hat, änderte der Bundesrat den ursprünglichen Entwurf des Bundesverkehrsministeriums ab. Dem muss nun wiederum die Bundesregierung noch zustimmen.
E-Scooter künftig nicht auf Gehwegen
Dem am Freitag vom Bundesrat abgesegneten Beschluss zufolge müssen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern nämlich grundsätzlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Um diese elektrisch angetriebenen Tretroller fahren zu können, gilt nach den Vorstellungen der Länderkammer künftig ein Mindestalter von 14 Jahren. Keine Mehrheit fanden Forderungen, Tretroller erst ab 15 Jahren zu erlauben.Die E-Scooter müssen bremsen können, steuerbar sein und zudem auch über eine Beleuchtungsanlage verfügen. Für diese Elektrokleinstfahrzeuge besteht dann ein Versicherungsnachweis, aber keine Zulassungspflicht. Auch ein Helm muss beim Fahren der elektrisch angetriebenen Tretroller nicht zum Einsatz kommen. Für die E-Scooter gibt es dann eine neue Versicherungsplakette, die speziell zur Anbringung an E-Scootern gedacht ist.
Verkehrsminister Scheuer kehrte vom ursprünglichen Entwurf bereits ab
Schon im Vorfeld der Abstimmung erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), dass er nicht unbedingt darauf bestehe, dass die Roller auf Gehwegen zum Einsatz kommen müssen. Dem Beschluss vom Freitag zufolge erfolgt also künftig eine Behandlung der E-Scooter wie von Fahrrädern. Somit sollen die Elektro-Tretroller nur in Ausnahmefällen andere Verkehrsflächen. Da der Bundesrat nun grünes Licht gegeben hat, könnten die Elektrotretroller schon ab Juni dieses Jahres auf den Radwegen und Straßen rollen.