Seit dem 1. April 2024 sind Besitz, Konsum und Handel von Cannabis in Deutschland innerhalb eines eng abgesteckten Regelwerks teilweise legalisiert. Doch was bedeutet das für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer?
Strenge Grenzwerte gelten auch für Fahrradfahrer
Der erlaubte Grenzwert des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) liegt bei einem Nanogramm pro Milliliter (ng/ml). Diesen erreichen Konsumenten abhängig von der Intensität und Regelmäßigkeit ihres Konsums frühestens sechs Stunden nach der Inhalation. Es kann jedoch auch bis zu mehreren Tagen dauern, bis der Körper den Wirkstoff soweit abgebaut hat, dass der Grenzwert unterschritten wird.
Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) heißt es in §24a, Absatz 2 dazu: „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.“
Auch Radfahrer können bei Cannabis-Verstoß ihren Führerschein verlieren
Medizinisch verordnetes Cannabis stellt eine wichtige Ausnahme dar, die das StVG regelt: „Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“
Wer am Straßenverkehr teilnimmt und dabei die THC-Grenzwerte überschreitet, kann erheblich bestraft werden. Die Ordnungswidrigkeit wird mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in der „Verkehrssünderkartei in Flensburg“ und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet. Auch Radfahrer können also bei einem Verstoß ihren Führerschein verlieren. Bei größeren Ausfallerscheinungen oder wiederholten Vergehen können die Behörden drastischere Strafen verhängen.
Höhere THC-Konzentration könnte erlaubt werden
Allgemein gilt, dass der Wirkstoff THC unter anderem zu verminderter Reaktionsfähigkeit, Halluzinationen und Orientierungslosigkeit führen kann. Diese Auswirkungen treten jedoch in der Regel erst bei einer höheren THC-Konzentration im Blut in einer Form auf, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt.
Eine Expertenkommission hat dem Bundesverkehrsministerium daher einen Vorschlag für einen neuen Grenzwert vorgelegt. Laut den Wissenschaftlern ist es möglich, bis zu einer Wirkstoffkonzentration von 3,5 ng/ml Blutserum ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Der Wert sei vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es. Aktuell liegt für Radfahrer der Alkohol-Grenzwert bei 1,6 Promille. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen können bereits niedrigere Werte zu Strafen führen.
Das neue Cannbis-Gesetz (CanG) wirkt sich also zunächst noch nicht auf den Straßenverkehr aus. Es bleibt aktuell noch alles beim Alten, da die Grenzwerte nahezu ein Cannabis-Verbot im Straßenverkehr vorsehen. Das gilt für Fahrradfahrer ebenso wie für Auto- und Motorradfahrer.