Jetzt könnten Firmen verstärkt auf Dienst-Elektrofahrräder setzen und ihre Autoflotte abbauen. Der Grund: Das sogenannte Dienstwagenprivileg gilt ab sofort auch für Fahrräder und Pedelecs. Dadurch können Unternehmen ihren Mitarbeitern statt eines Dienstwagens nun ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen. Das haben die Landesfinanzminister in einem Erlass rückwirkend für das Jahr 2012 entschieden.
Verbände wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hatten sich gemeinsam mit Unternehmen aus der Fahrradbranche für die steuerliche Gleichstellung eingesetzt. Sie sind erfreut über den Erlass.
„Der Beschluss der Landesfinanzminister ist ein weiterer Schritt zur Anerkennung des Fahrrads als gleichberechtigtes Alltags-Verkehrsmittel“, sagt ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork. Für Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, gilt eine Pauschale in Form der Ein-Prozent-Regelung. Der Arbeitnehmer versteuert als geldwerten Vorteil monatlich ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs. Das ist nun auf Fahrräder ausgeweitet worden. Ihr Nutzwert war bisher entweder komplett zu versteuern, oder der Arbeitnehmer musste jede einzelne Fahrt in einem Fahrtenbuch festhalten, um den Anteil der steuerpflichtigen privaten Nutzung zu ermitteln. Das war entweder ungerecht oder unpraktikabel.
Derzeit werden sechs von zehn Neuwagen als Dienstwagen zugelassen. Zudem sind 45 Prozent aller Arbeitswege kürzer als zehn Kilometer – genau die Distanz, die mit dem Fahrrad oder Pedelec gut zurückgelegt werden kann. Im Gegensatz zu der Regelung bei Dienstwagen ist der Arbeitsweg nicht zu versteuern.