Städte und Gemeinden im Saarland können e-Bike Förderung für Projekte beantragen, die Bürgerinnen und Bürgern zum Umstieg aufs Elektro-Fahrrad ermutigen.
In einer Pressemitteilung teilt die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger mit, dass bis 2018 Städten und Gemeinden Gelder für die Förderung von e-Bikes zur Verfügung stehen. Ziel ist, durch den vermehrten Einsatz und das Bereitstellen von Elektro-Fahrrädern und Lademöglichkeiten die Menschen im Alltag zum Umstieg aufs (e-)Rad zu ermuntern.
700.000 für die e-Bike Förderung
Insgesamt stehen 700.000 Euro zur Verfügung. Diese können von Städten, Gemeinden, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden und sonstigen Betrieben, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, beantragt werden. Das entspricht einer neuen Richtlinie zur Förderung regionaler Klimaschutzprojekte und der Elektro-Fahrrad-Mobilität im Saarland.
Anke Rehlinger erklärt: „Wir wollen dazu ermutigen, mit gutem Beispiel voran zu gehen und Voraussetzungen für eine nachhaltige Mobilität zu schaffen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch praktische Beispiele zum Umsteigen auf einen attraktiven Alltagsradverkehr ermuntert werden. Dadurch können sich Emissionen von Schadgasen und Feinstäuben in den Städten und Gemeinden weiter reduzieren.“
Projekte müssen Bedingungen erfüllen
Nach der Richtlinie kann das Land die Umsetzung folgender Projekte mit der e-Bike Förderung unterstützen.
Anschaffung von zwei- bis dreirädrigen E-Fahrzeugen
Jeder Antragssteller darf pro Jahr fünf Fahrzeuge (Pedelecs, Lastenpedelecs oder E-Roller) anschaffen. Die Förderung erfolgt bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten. Sie ist auf maximal 1.000 Euro bei Pedelecs beziehungsweise 1.500 Euro bei Lastenpedelecs und E-Rollern beschränkt.
Bau von Fahrrad- und Pedelec-Abstellanlagen für mindestens sechs Fahrzeuge
Bei Abstellanlagen ohne Ladeeinrichtung beträgt die Förderung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 30.000 Euro). Dagegen liegt die Förderung bei Abstellanlagen mit Ladeeinrichtung bei bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 50.000 Euro). Dazu müssen die Abstellanlagen die Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. beziehungsweise die Standards des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. erfüllen.
Errichtung oder Nachrüstung von Ladeeinrichtungen für zwei- bis dreirädrige E-Fahrzeuge
Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 30.000 Euro). Für eine Unterstützung sind die Ladeeinrichtungen so zu gestalten, dass sie öffentlich zugänglich sind und/oder an touristischen Örtlichkeiten verfügbar sind.
Innovative Projekte im Bereich der E-Mobilität
Gewünscht ist, dass die Projekte Pilot-, Demonstrations- und Modellcharakter haben. Sie sollen zum Beispiel im Zusammenhang mit der touristischen Erschließung von Standorten im Saarland entstehen. Dann kann die Förderung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 50.000 Euro) stellen.
Informationen zur Pressemitteilung und den Möglichkeiten der e-Bike Förderung im Saarland sind unter wirtschaft.saarland.de nachzulesen.
das wäre es???
Richtig so und weiter so…