Ein E-Bike ist ein Fahrrad – zumindest rechtlich gesehen solange es dich nur bis zu 25 km/h beim Pedalieren unterstützt. Doch der Motor kann theoretisch wesentlich mehr. Die Hersteller nutzen lediglich Hardware und Software, um den Motor in die Schranken zu weisen, damit du sorgenfrei und rechtssicher über die deutschen Straßen düsen kannst.
Wer mehr aus dem Motor rausholen will, wird allerdings im Netz schnell fündig: Verschiedene Tuning-Anbieter umgehen diese Schranken mit Erfolg.
Die Betreiber des ebiketuningshop.com vermarkten solche Tuning-Sets – und haben nun eine eigene Gegenmaßnahme entwickelt.
Bluetooth statt Magnetsensor
Secure Cycling Speed Sensor – kurz SCSS – ist ein neuartiger Antituning-Sensor, welcher bisherigen Anti-Tuning-Maßnahmen überlegen sein soll. Bislang gelten an vielen Motoren herkömmliche Magnetsensoren als Standard, ein Einfallstor für etwaige Tuningversuche. SCSS hingegen arbeitet bei der Kommunikation zwischen Sensor und Motor per Bluetooth und soll somit nach außen hin besser geschlossen sein, genauere Details sind bisher nicht bekannt. Allerdings wurde die Technologie bereits patentiert.
Tuning oder kein Tuning?
Interessant ist vor allem die Entstehung des Projekts. Nach Angaben der Entwickler hat sich das Team von ebiketuningshop zusammengesetzt, um eine neue Richtung einzuschlagen. Sie sähen den rechtlichen Status des E-Bikes als „Fahrrad“ laut DIN EN 15194 gefährdet und wollten dementsprechend ein System entwickeln, welches Herstellern gegen Tuning hilft. Eine Story wie im Agentenkrimi?
Tatsächlich werden Bedenken gegen den E-Bike-Status als Fahrrad immer wieder diskutiert. Auch die Polizeigewerkschaft warnt vor zunehmender Gefährdung durch illegales E-Bike-Tuning im Straßenverkehr. Allerdings betrifft dies wohl immer noch eher eine kleine Randgruppe von FahrerInnen – genau wie im Kfz-Bereich auch – und gefährdet kaum die gesamte E-Bike-Community.
Doch warum nicht vorsorglich handeln? Letztlich bedeutet ein auf Bluetooth-basiertes System ebenfalls einen Wegfall der Kabel und erlaubt mehr Gestaltungsspielraum. Der Prototyp von SCSS existiert bereits und der Hersteller sucht derzeit einen E-Bike-Hersteller als Partner für die ersten Praxisversuche.
Die Technologie könnte zwar für Antriebshersteller interessant sein, doch ob Bosch, Yamaha, Shimano und Co. externe Hardware vom ehemaligen Tuninganbieter im eigenen Antriebssystem verbauen, ist zumindest fraglich.
Fest steht jedoch: Wer sein E-Bike auf eine Unterstützung über 25 km/h aufmotzt und es im Straßenverkehr nutzt, macht sich strafbar. Mit einer Unterstützung über 25 km/h gilt es nicht mehr als Fahrrad, sondern fällt in Kategorien, für welche eine Anmeldung und ein Führerschein nötig wären. Die Folgen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis. Das Gesetz ist und bleibt vielleicht am Ende doch die beste Anti-Tuning-Maßnahme.