Eine weitere Insolvenz erschüttert die Bike-Welt. Das Unternehmen Hövding meldete kurz vor Weihnachten Insolvenz an. Schuld an dem Absturz des innovativen Unternehmens seien vor allem Auflagen der Behörden.
Innovative Technik vor dem Aus
Sie galten als innovativ in puncto Sicherheit: Das schwedische Unternehmen Hövding wollte den Fahrradhelm als Kopfschutz überflüssig machen und ging den Kopfverletzungen bei Stürzen im wahrsten Sinne des Wortes an den Kragen.
Anstelle eines sperrigen Helms sorgte bei Fahrrad- und E-Bike-Fahrten ein in einem Kragen untergebrachter Airbag mit Sturzsensor für den entsprechenden Kopfschutz. Registrierte der Hövding-Kragen einen Sturz, öffnete sich innerhalb von Sekundenbruchteilen eine Gaskartusche und befüllte den Airbag mit Luft – im Idealfall noch bevor der Kopf auf dem Boden aufprallen konnte.
Zwar hatte das Produkt seinen Preis, doch in Kopenhagen, Berlin und Amsterdam setzten stil- und sicherheitsbewusste FahrerInnen auf die innovative Technologie. Schließlich galt der Hövding auch als Statussymbol. Doch damit ist nun Schluss, denn Hövding verkündete kurz vor Weihnachten seine Insolvenz.
Verkaufsverbot als Grund für Insolvenz
Über 15 Millionen Euro Umsatz soll Hövding teilweise mit seinen Airbag-Kragen gemacht haben, doch nun ist das Unternehmen bankrott. Die Schuld dafür gibt Hövding den schwedischen Behörden. Die schwedische Verbraucherschutzbehörde hatte am 1. November 2023 ein vorläufiges Verkaufsverbot gegen das Unternehmen erlassen und dies am 15. Dezember 2023 zu einem dauerhaften Verkaufsverbot ausgeweitet. Außerdem musste das Unternehmen den „Hövding 3“ zurückrufen.
Hövding wehrte sich rechtlich und dem Einspruch wurde stattgegeben. Allerdings blieb der Image-Schaden.
Vertrauensprobleme zwingen Hövding in die Knie
Gelegentliche Meldungen über Qualitätsmängel, schwache Akkus und einen schlechten Kundenservice gab es schon zuvor. Doch seit einer Studie der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gab es auch von offizieller Seite Kritik: Der Airbag-Kragen biete in einigen Unfallsituationen keinen ausreichenden Schutz. Dementsprechend dürfte es nicht allein das Verkaufsverbot gewesen sein, welches den Kunden das Vertrauen in die Technik genommen hat.
Obwohl der Airbag in einigen Szenarien durchaus bessere Schutzwerte einfahren konnte als ein konventioneller Helm, heißt es in der Studie abschließend: „Die Fahrzeugversuche haben gezeigt, dass die Kinematik des Fahrradfahrers ein Umschließen des Kopfes durch das Airbagsystems selbst bei einer reduzierten Anprallgeschwindigkeit von 20 km/h nicht zulässt.“ Ein vernichtendes Urteil.
Obwohl das Verkaufsverbot für Hövding zurückgenommen wurde, haben die Negativschlagzeilen das Unternehmen in die Insolvenz geführt. Ein zentrales Problem bei Hövding ist ohnehin, dass die Käufer auf die Schutzwirkung im Notfall vertrauen müssen. Schließlich wissen sie erst bei einem Unfall, ob das System funktioniert. Testen kann man den eigenen Hövding im Voraus nicht, da der Airbag nur einmal auslöst und anschließend ausgetauscht werden muss.
Eine Empfehlung gibt die Studie ebenfalls: Ein konventioneller Fahrradhelm bietet durch seine universelle Einsatzbereitschaft in allen Szenarien ein Mindestmaß an Kopfschutz.