Was in anderen Bundesländern möglich ist, war E-Bike-Fahrern in Nordrhein-Westfalen verwehrt: Das Pedelec in Bus oder Bahn mitnehmen. Seit Beginn der Regelung gab es dagegen Missbehagen, nun fällt das Verbot zum 1. April 2014. Der 1. Januar 2013 war Startschuss für das Verbot für E-Bikes und Pedelecs im öffentlichen Nahverkehr. Nicht einmal eineinhalb Jahre sollte es dauern bis Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung an Bord dürfen. Grund dafür war das Unverständnis der Elektrorad-Nutzer, warum ein Pedelec einem klassischen Fahrrad nicht gleichgestellt sein soll – rechtlich als solches.
Pedelecs keine sperrigen Güter
Die Begründung damals ging davon aus, dass sperrige Güter nichts in Bussen und Bahnen zu suchen hätten. Daher wurden beispielsweise auch Tandems und Mofas ausgeschlossen. Letztere aber auch wegen der Brandgefahr. Das das bei E-Bikes und Pedelecs anders ist und Elektromotoren zusammen mit Akkus nichts mit Benzinmotoren zu tun haben, muss die Verantwortlichen überzeugt haben. Weiterhin zeige die Beliebtheit von Elektrorädern, dass Menschen heute anders unterwegs sind, als noch vor einigen Jahren. Gerade ältere Menschen würden eine Einschränkung erfahren, dürften sie ihr Pedelec nicht mit in die Bahn nehmen.
Kinderwagen haben Vorrang
Am Verhandlungstisch saßen das Verkehrsministerium von Nordrhein-Westfalen, die Verkehrsverbünde sowie von Fahrrad-, Behinderten- und Fahrgastverbänden. Zwar sind damit E-Bikes und Pedelecs Fahrrädern gleichgestellt, aber ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme gebe es. Falls kein Platz vorhanden ist, hätten Kinderwagen und Menschen mit Behinderung Vorrang.