Macht sich ein Fahrrad- oder Pedelec-Fahrer ohne Helm mitschuldig, wenn ein Unfall geschieht? Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein eindeutiges Urteil gesprochen.
Der BGH entschied, dass Nutzern von Fahrrädern zu denen auch Pedelecs bis 25 km/h Geschwindigkeit gehören, nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls gegeben werden kann, falls sie keinen Helm getragen haben. Damit hebt der BGH ein umstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom Juni 2013 auf. Damals hatte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) die Klägerin mit Rechtsberatung unterstützt.
2011 war eine Radfahrerin aus Schleswig-Holstein schwer am Kopf verletzt worden, als eine parkende Autofahrerin die Autotür öffnete. Da die Radfahrerin keinen Helm trug, sprach sie das Oberlandesgericht Schleswig zu 20 Prozent mitschuldig. Gut für die Versicherung der Autofahrerin, die damit auch dementsprechend weniger Schadensersatz hätte zahlen müssen.
Der BGH argumentiert jetzt jedoch, dass es nicht vorgeschrieben sei, einen Schutzhelm als Fahrrad- oder Pedelecfahrer zu tragen. Zwar komme eine Mitschuld auch ohne gesetzliche Pflicht in Betracht, sofern jemand die bei „ordentlichen und verständigen Menschen“ übliche Sorgfalt außer Acht lasse. Beim Radfahren ohne Helm sei das aber eben nicht der Fall. Grund für die Entscheidungen waren auch die lediglich elf Prozent der Radfahrer die 2011 einen Helm getragen hätten.
Allerdings ließ das Gericht offen, ob „in Fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichttragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann.“
Bei schnellen Pedelecs, also S-Pedelecs, ist eine Helmpflicht bereits eingeführt. Dass sie für Fahrräder und Pedelecs kommen wird, ist hierzulande eher unwahrscheinlich. Denn interessant ist, dass die Helmpflicht in einigen Ländern zu einem Rückgang der Fahrradfahrer geführt hat. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) gegrüßte daher auch das Urteil.
Bundesumweltminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, dass unter anderem an Schulen für das Helmtragen geworben würde, das es aber weiterhin freiwillig sein solle einen Schutz zu tragen.