Das Schweizer Parlament hat Verkehrserleichterungen verabschiedet, die auch für Segways Auswirkungen haben. So sind sie fortan E-Bikes gleichgestellt. Damit können Segway-Nutzer fortan beispielsweise sämtliche Fahrradwege benutzen.Bisher galten die selbstbalancierenden E-Fahrzeuge, die gerade auch für geführte Touristentouren gern genutzt werden, als Kleinmotorrad. Sie durften daher „nützliche urbane Flächen“ nicht befahren. Sinnvolle Fahrten in der Stadt waren damit fast unmöglich.
Außerdem ändert sich mit der Gleichbehandlung von Segway und E-Bike auch die Altersgrenze für Fahrer: Personen ab 14 Jahren mit Motorführerschein beziehungsweise 16 Jahren ohne, dürfen den „Personal Transporter“ nutzen. Auch periodische Fahrzeugkontrollen wie bei Motorrädern gewohnt entfallen.
Die Regelung tritt 2014 in Kraft.
Segways inspirieren viele Hersteller und Erfinder ähnliche E-Fahrzeuge oder Alternativen zu entwickeln. Dazu gehört der rote „Robin M1“ oder das Elektroeinrad im Eigenbau „Raptor„. Auch der Qugo aus Holland sowie der muvE – ein Elektroroller aus Israel“ schicken sich an, Personen auf innovative Weise von A nach B zu befördern. Beim YikeBike sitzt der Fahrer quasi über dem Rad und hält die von hinten kommenden Griffe für Lenk- und Beschleunigungsmanöver.