Warum nicht dein E-Bike auf 30 km/h tunen? Vielleicht eine reizvolle Idee – aber für den Gesetzgeber hört der Spaß da leider auf. Und auch bei einigen E-Bikes aus dem Internet sollte man genauer hinschauen. Welche Vorgaben gelten eigentlich für Pedelecs und mit welchen Strafen muss ich bei Verstößen rechnen? Wir zeigen dir einen Weg durch den Gesetzesdschungel.
Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike
Was ist eigentlich ein Pedelec und ist es dasselbe wie ein E-Bike? Nicht ganz – ein E-Bike (Abkürzung für „Electric Bike“) ist zunächst ein Zweirad mit elektrischem Antrieb. Über Höchstgeschwindigkeit oder die Wattzahl des Motors sagt dies nichts aus. Aber inzwischen hat sich die weniger sperrige Bezeichnung „E-Bike“ dafür etabliert, was rechtlich gesehen ein Pedelec ist: Ein Elektrofahrrad, das du ohne einen Führerschein und in jeder Altersstufe fahren darfst. Wir verwenden in unseren Artikeln ebenfalls „E-Bike“ als synonym zu „Pedelec“.
Der Begriff „Pedelec“ ist eine Wortschöpfung aus dem englischen „pedal electric cycle“, dem pedal-elektrischen Fahrrad. Laut EU-Verordnung gibt es einige Vorgaben, damit Pedelecs nicht als zulassungspflichtige Fahrzeuge gelten.
• Fahrräder mit Pedalantrieb mit Trethilfe
• Motorleistung bis zu 250 Watt
• Unterstützung stoppt, wenn der Fahrer aufhört, zu treten
• mit zunehmender Geschwindigkeit verringert sich die Unterstützung progressiv
• Unterstützung unterbricht, wenn die Geschwindigkeit 25 km/h erreicht (+10 % Toleranz)
Außerdem muss eine Anfahrt- und Schiebehilfe bei 6 km/h abgeriegelt sein. Da diese E-Bikes als Fahrräder eingestuft sind, entfällt die Helmpflicht. Wir empfehlen jedoch immer, einen Helm als Schutz bei Stürzen zu tragen. Versicherung und Kennzeichen sind nicht erforderlich, auch darfst du ausgewiesene Radwege benutzen.
Weiter muss der Hersteller die EU-Richtlinien für die elektrische Sicherheit und die Maschinenrichtlinien einhalten. Für den europäischen Markt ist daher eine EG-Konformitätserklärung auszustellen und das Pedelec benötigt eine CE-Kennzeichnung. Darauf achten mittlerweile auch viele chinesische E-Bike-Produzenten.
Auf folgende Dinge solltest du beim E-Bike-Kauf besonders achten
Gesetz ist Gesetz, da interessiert es bei einer möglichen Kontrolle nur wenig, ob dein E-Bike schon in dem nicht erlaubten Zustand geliefert wurde oder du nachträglich etwas nachgeholfen hast. Deshalb solltest du darauf achten, dass du kein illegales E-Bike kaufst und hinterher dafür Strafe zahlen musst. Hier sind ein paar gängige Probleme, die wir leider bei E-Bikes aus Fernost immer wieder finden:
- Überschreitung oder Möglichkeit der Anpassung der Maximalgeschwindigkeit
- Zu hohe Nennleistung über 250 Watt
- Elektrische Klingel statt mechanischer Klingel
- Motorunterstützung ohne Pedalbetrieb
- Gasgriff/-schalter bewegt das E-Bike ohne Pedalieren über 6 km/h hinaus
- CE-Kennzeichnung fehlt
Viele Hersteller von günstigen, sogenannten „China-Bikes“ passen ihre Modelle mittlerweile an die rechtlichen Vorschriften in Europa an. Andere hingegen verkaufen – teils ziemlich offensichtlich – Modelle, die du in Deutschland höchstens auf Privatgeländen fahren darfst.
Wie ein Fahrrad: So sind E-Bikes legal
Ein E-Bike bis 25 km/h bleibt immer auch ein Fahrrad und es muss im Straßenverkehr sicher unterwegs sein. Daher gehören zwei getrennte Bremsen, eine Klingel, rotes Rücklicht plus Reflektor hinten, weißes Frontlicht plus Reflektor vorne, zwei gelbe Reflektoren je Pedal und zwei gelbe Reflektoren pro Laufrad (alternativ reflektierende Speichen oder Streifen an den Reifen) zur vorgeschriebenen Ausstattung.
E-Bike-Tuning – diese Strafen drohen dir
Das E-Bike auf höhere Geschwindigkeiten zu tunen, verstößt natürlich ebenfalls gegen gesetzliche Bestimmungen. Auf mehr als 25 km/h frisiert, gilt es nicht mehr als Fahrrad, sondern als zulassungspflichtiges Fahrzeug. Als Konsequenz greifen die Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Kleinkrafträder und alle weiteren Bestimmungen für Kraftfahrzeuge. Dazu gehören Führerscheinpflicht, Straßennutzungspflicht (Radwege sind tabu), Helmpflicht und Promillegrenzen von 0,5 oder 0,0.
Das Geschwindigkeitstuning gehört folglich zu den schwereren Vergehen von E-Bikern. Entsprechend hoch fallen die Strafen aus: Neben einer Geldstrafe drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.
Diese Strafen gibt es außerdem
Kleinere Verstöße schlagen als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern zwischen 10 Euro und 35 Euro aufs Portemonnaie. Hier ein kurzer Überblick über die häufigsten Verstöße und mögliche Bußgelder (gemäß Bußgeldkatalog):
- Bremsen vorschriftswidrig: 10 EUR
- Klingel vorschriftswidrig: 15 EUR
- nicht ordnungsgemäße Beleuchtung: 20 EUR bis 35 EUR
- Radweg nicht oder unerlaubt benutzt: 20 bis 35 EUR
- Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 EUR
- ohne Versicherungsschutz gefahren: Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
- ohne Führerschein gefahren: Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Auch ein fehlendes CE-Kennzeichen kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, besonders für den Hersteller und den Verkäufer, der das Pedelec in den Verkehr gebracht hat.
E-Bike besser nicht unerlaubt frisieren
Wir raten, E-Bikes im Originalzustand zu belassen und keine Modifikationen vorzunehmen. Ein „Frisieren“ wäre nicht nur rechtlich problematisch und es drohen hohe Strafen, sondern es birgt auch Sicherheitsrisiken. Denn Pedelecs sind für dauerhaft viel höhere Geschwindigkeiten nicht immer konzipiert und das Unfallrisiko kann steigen.
„Warum nicht dein E-Bike auf 30 km/h tunen? Vielleicht eine reizvolle Idee – aber für den Gesetzgeber hört der Spaß da leider auf. Und auch bei einigen E-Bikes aus dem Internet sollte man genauer hinschauen. Welche Vorgaben gelten eigentlich für Pedelecs und mit welchen Strafen muss ich bei Verstößen rechnen? Wir zeigen dir einen Weg durch den Gesetzesdschungel.“
Parallel zu diesem Artikel habt ihr doch bestimmt eine Eingabe an die entsprechenden Behörden gemacht, diese unsäglich doofen 25km/h endlich auf 30km/h anzuheben. Radfahrer waren das nicht, welche die Pedelec Vorschriften gemacht haben.
Bei 30km/h wäre man in einer 30er Zone angepasst an den allgemeinen Verkehr. Zudem ist der Aktionsradius merklich erweitert und man hätte auch das Gefühl des Radfahrens. 30km/h sind nun wirklich keine Geschwindigkeit, die ein Fahrrad überfordern, es sei den es ist eine Fehlkonstruktion oder es hat Fertigungsmängel. Es ist keineswegs so, dass ein Pedelec nur 25km/h schnell fahren kann. Den Berg runter erreicht es mühelos, erlaubte Geschwindigkeiten von über 60km/h. Argumente, dass die Reifen bei einem Pedelec bei 25km/h überfordert seien sind wirklich nicht real von dieser Welt. Wenn ein Fahrradreifen, im vorgeschriebenen Luftdruckbereich nicht 100km/h verträgt, dann dürfte er mE nicht verkauft werden.
Auch die 6km/h Anfahrhilfe sollten auf mindestens 8km/h hochgesetzt werden, denn 6km/h erscheinen mir gefährlich. Bei schlechten Untergrund, mit Hindernissen, kann das Balanzieren einen durchaus überfordern.