Unsicher war bisher, ob Elektroräder, die bis 6 km/h auch ohne Treten beschleunigen konnten, Fahrrädern gleichgestellt sind. Der Deutsche Bundestag hat gestern diese E-Bikes mit Anfahr- oder Schiebehilfe per Gesetz zu Pedelecs und damit normalen Fahrrädern erklärt.
Der neue Paragraf 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist am 20. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 21. Juni 2013 in Kraft getreten. In einer Stellungnahme begrüßt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) die klare Regelung:
„Der ADFC hat immer die Ansicht vertreten, dass auch Pedelecs mit Anfahrhilfe Fahrräder sind. Der Gesetzgeber hat sich nun dieser Auffassung angeschlossen“,
sagt Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC.
Laut Fahrradclub entfielen damit Beschränkungen wie das Mindestalter von 15 Jahren und die Pflicht, eine Mofa-Prüfbescheinigung, eine Fahrerlaubnis oder ein Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 nachzuweisen. Auch Haftpflicht- und Diebstahlversicherungen müssten sich an der Entscheidung des Gesetzgebers orientieren und Pedelecs mit Anfahrhilfe denselben Versicherungsschutz wie Fahrrädern bieten.
Alle Pedelecs mit Anfahr- und Schiebehilfe des Jahres 2013 finden sich beim eBikeFINDER.