Grund zur Freude inmitten der Diesel-Problematik. Ab 1. März 2018 gibt der Staat 30% des Kaufpreises, bis zu 2.500 Euro, für die Neuanschaffung von Schwerlast-Bikes dazu.
Die sogenannte Kleinserien-Richtlinie, die eine Kaufprämie für gewerbliche Schwerlasträder vorsieht, ist jetzt in Kraft. Sie ist im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative verankert. Nur wenige Tage nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulassung von Dieselfahrverboten gibt es damit eine echte Alternative für das Transportgewerbe.
Bezogen ist die Förderung auf gewerbliche Schwerlasträder mit E-Antrieb, die über eine Zuladungskapazität von mindestens 150 kg und 1 m 3 Volumen verfügen. Darunter fallen auch elektrifizierte Lastenanhänger oder Gespanne, die aus Rad und Anhänger bestehen. Wobei auch bei letzterem mindestens eines der Teile elektrische Unterstützung haben muss.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
In einem Merkblatt für Anträge sind die Bedingungen genannt, damit ein Förderantrag bewilligt wird. Die Richtlinien sind Teil der Unterstützung für innovative marktreife Klimaschutzprodukte. Die Unterstützung durch das Bundesumweltministerium kann auch noch rückwirkend beantragt werden, wenn das Kaufdatum nach dem 29. November 2017 liegt. Fahrzeuge, die über ein Leasing finanziert sind, sind ebenso förderfähig.
Sowohl Kommunen als auch private Unternehmen sowie freiberuflich Tätige und Forschungseinrichtungen wie Krankenhäuser sind antragsberechtigt.
Ausgenommen sind davon solche, die bereits eine Förderung für elektrisch betriebene Anhänger (Schwerlastfahrräder) innerhalb der Kleinserien-Richtlinie bekommen haben. Auch wer andere Förderungen für die Anschaffung von Schwerlasträdern bekommt, muss auf die neue Kaufprämie verzichten. Weitere Ausschlussgründe finden sich im Originaltext, der auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzusehen ist.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Drei Typen sind im Modul 5 der Richtlinien aufgezählt:
- elektrisch angetriebene Lastenfahrräder [Cargo e-Bikes]
- Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder
- Gespann aus Lastenfahrrad und Kastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss.
Für die elektrisch angetriebenen Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung gilt ein Mindest-Transportvolumen von 1 m 3 und eine Nutzlast von mindestens 150 kg.
Bei Gespannen mit einem nicht-motorisierten Fahrrad oder Anhänger muss das Gesamttransportvolumen mindestens 1 m 3 betragen.
Nicht förderfähig sind
- elektrisch unterstützte Fahrräder und Anhänger, die in erster Linie dem Personentransport dienen (z.B. Rikschas)
- Fahrräder und Anhänger mit E-Antrieb, deren Transportfläche für den Verkauf genutzt wird (z.B. für Getränkeverkauf)
- der Erwerb oder die Verwendung von gebrauchten Schwerlastfahrräder oder solche, die aus überwiegend gebrauchten Bauteilen bestehen
- Ausgaben für Prototypen
- Anschaffungsvorhaben, die bereits vor dem 29. November 2017 begannen, darunter ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu verstehen
Hallo,
wo gibt es denn diesen Anhänger ihres Aufmacherfotos?
Ich würde mich serh über eine Antwort freuen.
MfG O.Tiedje
Hallo Herr Tiedje,
das ist der Anhänger der Firma Carlacargo, https://www.carlacargo.de.
Hallo Julia,
die Neuigkeit zur Förderung von Schwerlast E-Bikes ist eine kleine, wichtige Anerkennung der Bemühungen die wir alle unternehmen um Transport nachhaltig zu gestalten. Bei der Auslieferung auf der letzten Meile werden Fahrradlösungen und elektrische Fahrradlösungen bald gar nicht mehr wegzudenken sein.
Super Artikel, Danke.
Mit den besten Grüßen
Thomas
SLOKOFFIE
Biten Gesellschaft für gesegelten Kaffee mbH
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28203 Bremen