In Deutschland werden S-Pedelecs nicht als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder definiert. Daher benötigen E-Biker mit Gefährten, die über 25 km/h noch Motorunterstützung liefern, einen Roller-Führerschein und außerdem eine Zulassung und ein Versicherungskennzeichen. Bei E-Bikes ohne Typengenehmigung kann die Zulassung nur durch die individuelle Bewertung der Modelle erteilt werden. Dies war bisher bei allen Liegerädern mit Motorunterstützung der Fall. Nun gibt es jedoch das erste Modell mit Typengenehmigung.
Typengenehmigung an Liege-S-Pedelec erteilt
Bislang bewegten sich die Liegeräder in rechtlicher Ungewissheit: Eine allgemeine Genehmigung gab es nicht. Nun erteilte das Kraftfahrtbundesamt der Speedmachine S-Pedelec eine europäische Typengenehmigung. Damit wird erstmals ein Liegerad als Leichtkraftfahrzeug klassifiziert. Der Hersteller HP Velotechnik kann nun die Speedmachine über sein Händler-Netzwerk sowohl in die Schweiz als auch in EU-Länder verkaufen. Dazu benötigen die Räder keine separate TÜV-Zulassung mehr, sondern können in Serie produziert und ohne Umstände angemeldet werden.
Technische Details des „Low Riders“
Die Speedmachine S-Pedelec ist mit dem Hinterrad-Nabenmotor Neodrives Z20 RS und der 30-Gang-Kettenschaltung XT 30 von Shimano ausgestattet. Es besitzt hydraulische Scheibenbremsen, eine Steuerkopffederung und eine Hinterradfederung. Von Schwalbe stammt die Bereifung Marathon Plus, und von Busch und Müller der Rückspiegel und die Lichtanlage IQ-XE.
Der Akku des S-Pedelecs ist unter dem Sitz montiert und gewährleistet dadurch einen tiefen Schwerpunkt, der auch bei höheren Geschwindigkeiten ein gutes Handling erlaubt. So schafft es das Liegerad laut Hersteller in 8,29 Sekunden von 0 auf 45km/h.
S-Pedelec darf weiterhin nicht auf den Radweg
Mit der Typengenehmigung sind längst noch nicht alle Hürden für den Vormarsch des S-Pedelecs beseitigt. Zwar eignen sich die Kleinkrafträder bestens als flottes Pendler-Mobil oder bequeme Möglichkeit, ausgiebige Radtouren zu unternehmen. Doch die deutsche Rechtsprechung scheint in einem entscheidenden Sachverhalt noch Bedenken zu haben: Sie untersagt den S-Pedelecs weiterhin die Nutzung aller Radwege.
Dies bedeutet, dass S-Pedelec-Fahrer weiterhin die meist viel befahrenen Straßen nutzen müssen – egal, wie groß und breit ausgebaut die daneben verlaufenden Radfernwege sind. Diese Kriterien zeigen sich deutlich im Käuferverhalten. S-Pedelecs fallen bei den Verkaufszahlen noch immer weit hinter herkömmliche E-Bikes zurück, obwohl das Interesse an höherer Geschwindigkeit durchaus besteht.