Vonseiten der Polizei heißt es oft, eRadfahren mit Ohrhörern sei generell verboten. In der neuesten Ausgabe des ADFC-Mitgliedermagazins Radwelt widerspricht dieser Aussage der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). „Beim Radfahren ist es erlaubt, Musik zu hören – auch mit Kopfhörern“, sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn. „Entscheidend dabei ist die Lautstärke.“ Nach der Straßenverkehrsordnung seien Fahrzeugführer lediglich dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird.
So stellte das Oberlandesgericht Köln fest, dass einem Radfahrer die Benutzung eines Kopfhörers erst dann untersagt sei, wenn die im Einzelfall eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führe (OLG Köln, Ss 12/87). Dieses 25 Jahre alte Urteil betraf den Walkman, ist aber immer noch in Zeiten von iPods und Smartphones eine Hilfe bei der Auslegung.
Auch Autofahrern ist das Musikhören nicht generell verboten. Huhn: „Wenn die fetten Beats aus den Boxen das Karosserieblech vibrieren lassen und der DJ am Steuer eine Aufforderung aus dem Lautsprecher des Streifenwagens überhört, sind die Grenzen beweissicher überschritten.“ Das gelte auch für Radfahrer und Elektroradfahrer mit den modischen großen Kopfhörern. Wenn der Fahrer von der Polizei angesprochen wird und nicht reagiert, liegt eine Verwarnung mit zehn Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs nahe.
Roland Huhn sagt: „Wer als Radfahrer sicher durch den Verkehr kommen will, sollte alle Sinne nutzen.“ Die überlaute Benutzung von Musikabspielgeräten kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, weil die Wahrnehmung des Klingelns überholender Radfahrer, von fremden Fahrgeräuschen oder Warnrufen gestört ist – bis hin zum Überhören eines Martinshorns (1/3 Mithaftung eines Autofahrers für Zusammenstoß mit Einsatzfahrzeug LG Aachen, 4 O 57/91; 50 Prozent laut OLG Brandenburg, 12 U 151/08).
Das ADFC-Magazin Radwelt liefert zahlreiche Tipps, Trends und Infos rund ums Radfahren und berichtet regelmäßig über aktuelle Urteile aus dem Fahrradrecht. Die Radwelt erscheint alle zwei Monate und ist im ADFC-Mitgliedsbeitrag enthalten. Weitere Informationen unter www.adfc.de.