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Mehr Licht! – Änderungen in der StVZO 2017

von Julia Oesterreich
16. März 2017
in Branchen News
Lichtanlage Stromer eBike StVZO konform
Der Bundesrat hat die Anforderungen für Fahrräder und e-Bikes in der StVZO an den Stand der Technik angepasst. Bremslicht, Fernlicht und mehr nun erlaubt.

Änderungen bringen StVZO auf den Stand der Technik

Nach dem sich für e-Biker schon die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anfang 2017 geändert hat, gibt es jetzt auch Neuerungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Am 10. März hat der Deutsche Bundesrat die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Damit sind nach jahrelangen Verhandlungen die Zulassungsanforderungen an Fahrräder und e-Bikes an den Stand der Technik angepasst. Dabei wurden auch die unterdessen entwickelten Zusatzfunktionen für die Radbeleuchtung berücksichtigt. Ein guter Schritt zu mehr Sichtbarkeit im Straßenverkehr.

Gleichstellung und moderne Fahrradlampen

Grundsätzliches zuerst: E-Bikes mit Unterstützung bis 25 km/h sind nach der Anpassung – egal ob mit oder ohne Anfahrhilfe – dem Fahrrad in der StVZO gleich gestellt.
Durch die Neufassung der Vorschriften sind nun auch endlich Zusatzfunktionen der Fahrrad und E-Bike Beleuchtung erlaubt. Die Scheinwerfer und Rücklichter am (e-)Rad dürfen erstmals Features wie Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht haben. Diese neuen Funktionen sind besonders in e-Bikes zu finden. Denn hier kann sich der Mehrbedarf an Strom aus dem Akku speisen. In der Neufassung der StVZO entfällt nämlich die bisher festgeschriebene „Dynamopflicht“. Aufgrund der heutigen Verfügbarkeit von langlebigen, hochwertigen LED Leuchten ist diese nicht mehr zeitgemäß gewesen.
Wer mit einem Anhänger unterwegs ist, freut sich auch über klarer Regeln in Sachen Licht. Daher wurden auch die Anforderungen für lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern in die StVZO aufgenommen.
Rückleuchte Cargo-e-Bike erlaubt nach Änderungen StVZO 2017

Mehr Sicherheit für e-Lastenräder

Mehrspurige Fahrräder beziehungsweise e-Bikes und Räder, bei denen ein Aufbau die Handzeichen des oder der Fahrenden verdeckt, dürfen seit März 2017 offiziell Fahrtrichtungsanzeiger, also Blinker, befestigt haben.
Siegfried Neuberger, der Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) äußerte sich zu den Änderungen wie folgt:
„Der ZIV begrüßt die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen der Anforderungen in der StVZO. Zukünftig können die Anbieter von Fahrrädern, E-Bikes und Beleuchtungseinrichtungen den Kunden eine ganze Reihe von neuen Funktionen anbieten, die zu einer Steigerung des Komforts und der Sicherheit beitragen.“
Hinter diesem Link verbirgt sich die Internetseite des Bundesrates mit der entsprechenden Drucksache zur Verordnung der StVZO, zu finden unter TOP 78.
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Kommentare 5

  1. Sutivzwei says:
    8 Jahren ago

    Leider wir immer vergessen das Radfahren Spaß macht keine Abgase erzeugt und die Umwelt nicht zerstört. Man die nähere oder weitere Umgebung kennen lernt und viel Spaß haben kann. Meine Kollegen und ich fahren gerne Rennrad und haben dabei den Kopf nicht unten sondern schauen uns unsere nähere Umgebung an und erfreuen uns daran.

    Antworten
  2. 123binsofrei says:
    8 Jahren ago

    Besseres Licht an/für Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs = endlich. Meine volle Zustimmung.
    Unsinnige Verkehrszeichen wie .z.B. (angebl.) Sonderschild zur Freigabe von Radwegen für Pedelecs = schwachsinnige Verordnung, falls zutreffend.
    Ich bin nun fast 60 Jahre alt und mir gehen die zunehmenden Vorgaben, Verordnungen, Verbote, Vorschriften, der ganze bürokratische „Nichtnutz“ von selbsternannten „Fachleuten“ gehörig auf den Zeiger.
    Mein altes Flyer Pedelec mit 26 Volt Panasonic Antrieb fährt gut und gerne an die 32 Km/h ohne technischen Eingriff, unfallfrei fahrend seit Kauf mit über 10000 Km Laufleistung. Ich halte es für mich so, daß ich niemanden gefährde und mich selbstverständlich auch nicht. Wenn jeder nur ein wenig Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer gleich welcher Art nehmen würde, man könnte viele unsinnige Vorschriften wieder einstampfen.
    Mich interessieren diese ganzen Neuerungen und Verschlimmbesserungen nicht mehr die Bohne.
    ABER, ich wäre unbedingt für einen Haftpflichtversicherungszwang. Damit, wenn wirklich, egal wo und womit, etwas passiert, der Geschädigte zu seinem Recht auf Zahlungen für Leib und Material kommt.
    In diesem Sinne… .

    Antworten
    • Andreas Geuss says:
      8 Jahren ago

      Sehe ich genau so. Demnächst darf man nur noch auf die Straße, wenn der Anwalt neben her läuft und einem sagt, was noch geht. Und die Haftpflichtversicherung als Pflicht fände ich auch sehr gut. Bei der Menge und den kalkulierbaren Schäden wird es hoffentlich nur 10-15 EUR Jahresprämie kosten.

      Antworten
    • Andreas Geuss says:
      8 Jahren ago

      Und ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil: Endlich hätten auch Fahrräder Kennzeichen und können die Fahrer können sich nicht mehr alles leisten (z.B. Beschimpfungen, waghalsige Fahrmanöver, bei Rot über die Ampel, Fahrerflucht, etc.), um dann unerkannt zu verschwinden. Erlebe ich leider bei meiner Arbeit immer wieder.

      Antworten
  3. Heinz Kloeters says:
    8 Jahren ago

    Der feste Einbau von Richtungsanzeiger bei e-Bikes( am Lenker ,rechts u links, u. am Gepäckträger hinten )wäre sehr sinnvoll.

    Antworten

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