Der französische E-Bike-Hersteller Angell Mobility ist zahlungsunfähig. Die Nachricht trifft nicht nur Angell-Kunden, sondern wirft auch Fragen zur Kooperation mit BMW auf, die gemeinsam für das E-Bike von Mini verantwortlich ist. Wie geht es jetzt weiter?
Angell Mobility: Insolvenz nach Rückrufaktion
Angell Mobility aus der Nähe von Paris kann seine Rechnungen nicht mehr bezahlen. Der Insolvenzantrag folgt auf eine Rückrufaktion im November 2024, bei der Modelle wie das Angell M Rapide und S Rapide wegen Rahmenbrüchen zurückgerufen wurden. Diese Aktion verursachte „erhebliche Kosten“, die laut CEO John Mollanger die ohnehin angespannte Finanzlage des Unternehmens weiter verschlechtert haben. Nun sieht das Unternehmen keinen anderen Ausweg als den Gläubigerschutz.
Die Insolvenz lässt zum jetzigen Zeitpunkt noch viele Fragen offen, insbesondere zu den Auswirkungen auf bestehende Kunden und die Zusammenarbeit mit Partnern wie BMW. Angell Mobility war für die Produktion des Mini E-Bikes verantwortlich – eine Kooperation mit der BMW Group, die 2023 angekündigt wurde. Ob das Mini E-Bike Projekt trotz der Insolvenz weitergeführt wird, ist derzeit unklar. BMW hat sich auch noch nicht offiziell zu den möglichen Konsequenzen geäußert.
Ob es nach dem Mini E-Bike 1 noch ein weiteres Modell geben wird, weiß derzeit wohl niemand. Das E-Bike wollte gleich in mehrfacher Hinsicht überzeugen: mit einem leichten, handgefertigten Rahmen aus Aero-Aluminium – und einem Design, das an die Autos von Mini erinnern sollte. Zum Preis von 2.740 Euro wird es derzeit noch im Online-Shop von Angell Mobility angeboten.
Was bedeutet die Insolvenz für Kunden?
Für die Kunden des BMW-Partners – auch für die Käufer des Mini E-Bikes – bedeutet die Insolvenz zunächst einmal eine große Unsicherheit. Die Abwicklung von Garantiefällen, Reparaturen oder die Beschaffung von Ersatzteilen könnte erschwert werden, da der Hersteller möglicherweise keine finanziellen Mittel oder Infrastruktur mehr zur Verfügung stellen kann.
Besonders betroffen sind Nutzer, die der Rückrufaktion gefolgt sind und noch auf Lösungen oder Rückerstattungen warten. Kunden sollten sich bei offenen Ansprüchen direkt an die Insolvenzverwaltung wenden.