Mini-Solaranlagen mit Speicher werden immer beliebter. Doch eine geplante Änderung der VDE-Norm könnte diesen Trend bald ausbremsen. Der Entwurf sieht vor, dass Balkonkraftwerk-Speicher beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen – doch es wird noch komplizierter.
VDE-Norm: Mehr Bürokratie für Balkonkraftwerk-Speicher
Im Schatten der Energiewende könnten bald unangenehme Änderungen auf Besitzer von Mini-PV-Anlagen zukommen. Eine Neufassung der VDE-Norm, die der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik derzeit vorbereitet, befasst sich mit dem Einsatz von Speichern in Balkonkraftwerken. Eine Vereinfachung ist dabei nicht zu erwarten, eher eine Verschärfung der Anforderungen.
Sollte die Norm tatsächlich wie geplant in Kraft treten, käme auf Betreiber von Balkonkraftwerken mit Speichern zusätzlicher bürokratischer Aufwand zu. Statt einer einfachen Registrierung im Marktstammdatenregister wäre wieder eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich. Das bedeutet, dass die Eigentümer ein zusätzliches Anmeldeformular ausfüllen müssten, in dem sie unter anderem Angaben zum Vermieter oder Hauseigentümer machen müssen.
Zudem könnte es durch das Mehr an Bürokratie zu längeren Wartezeiten bis zur Inbetriebnahme der Anlage kommen – und es ist unklar, ob für die Anmeldung auch noch zusätzliche Gebühren anfallen. Besonders ärgerlich ist, dass die Verschärfung die gerade beschlossenen Vereinfachungen für Stecker-Solaranlagen teilweise wieder zunichte machen würde. Erst im April 2024 hatte der Gesetzgeber die Anmeldung von Balkonkraftwerken deutlich erleichtert.
VDE: Sicherheit für Balkonkraftwerk-Speicher
Der VDE begründet die geplante Regelung mit Sicherheitsaspekten. In der Entwurfsfassung werden erstmals Kleinsterzeugungsanlagen und Kleinspeicher klar definiert. Für diese Kategorien sollen künftig besondere Bedingungen gelten, unter anderem eine maximale Erzeugungsleistung von 800 Voltampere und das Vorliegen einer Netzfreischaltungsbescheinigung.
Bei Balkonkraftwerken mit Akku ist die Einheit Voltampere (VA) wichtig, weil sie die gesamte übertragene elektrische Leistung repräsentiert, die sowohl für die Versorgung des Haushalts als auch für das Laden des Akkus benötigt wird. Da der Akku als zusätzliche Last fungiert, erhöht sich die Blindleistung und somit die Scheinleistung (VA) des Systems. Um die Sicherheit und korrekte Dimensionierung des Balkonkraftwerks mit Akku zu gewährleisten, sollte die maximale Scheinleistung (VA) der Komponenten wie Wechselrichter, Kabel und Anschlussdosen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wird der Anschluss nach VDE-Anschlussnorm und der Einbau eines Zweirichtungszählers gefordert. Aus Sicht des VDE rechtfertigen diese technischen Anforderungen eine gesonderte Behandlung von Balkonkraftwerken mit Speicher. Kritiker hingegen sehen darin hingegen eine unnötige Verkomplizierung.
Die geplante Verschärfung der Meldepflicht könnte den Boom bei Balkonkraftwerken mit Speicher deutlich bremsen. Mögliche Folgen wären eine sinkende Nachfrage nach Speichersystemen für Steckdosen-Solaranlagen, höhere Kosten für Verbraucher durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie Verzögerungen bei der Installation neuer Anlagen.
Zudem könnte die Unsicherheit über die Rechtslage potenzielle Käufer verunsichern. Besonders problematisch ist, dass die neue Regelung den Ausbau der dezentralen Energieversorgung behindern könnte, den die Politik eigentlich fördern will.
Viel Kritik an VDE-Norm
Die geplante Verschärfung stößt auf breite Kritik. Verbraucherschützer und Vertreter der Solarbranche warnen vor negativen Folgen für die Energiewende im Kleinen. Auch das Portal MachDeinenStrom.de ruft dazu auf, beim VDE eine Anpassung des Normentwurfs zu fordern, um die erst kürzlich vereinfachten Anschlussbedingungen beizubehalten.
Klar ist aber auch: VDE-Normen sind Normen und keine Gesetze. Dennoch orientieren sich viele Versicherungen im Schadensfall an diesen Vorgaben, so dass Besitzer eines Balkonstromspeichers im Schadensfall Probleme mit ihrer Versicherung riskieren, wenn sie die Normen nicht einhalten.
Da es sich bei der Neufassung zunächst nur um einen Entwurf handelt, besteht noch die Möglichkeit der Nachbesserung. Interessierte können im Entwurfsportal des VDE Stellung nehmen und Änderungsvorschläge einreichen (Registrierung erforderlich). Bis zur endgültigen Verabschiedung der neuen Norm herrscht jedoch Unsicherheit. Verbraucher und Solarbranche hoffen, dass der VDE die Kritik ernst nimmt und den Entwurf überarbeitet.