Wie auf dem Vivavelo-Kongress 2024 in Berlin angekündigt, wird die Förderung für gewerbliche E-Lastenräder und E-Anhänger neu aufgelegt. Ab dem 1. Oktober 2024 können förderberechtigte Unternehmen und Einrichtungen Zuschüsse beantragen und die umweltfreundliche Mobilität unterstützen. Privatpersonen und Vereine bleiben außen vor – noch?
Wer wird gefördert und in welcher Höhe?
Von industriellen Lieferketten über den Handel bis hin zu vielseitigen Dienstleistungsunternehmen – die neue Förderung richtet sich an Betriebe, die E-Cargos gezielt für den gewerblichen Gütertransport einsetzen. Antragsberechtigt sind alle privaten Unternehmen sowie Freiberufler und öffentliche Einrichtungen wie Hochschulen.
Mit dieser Neuauflage bleibt die Bundesregierung ihrem Ziel treu, umweltfreundliche Alternativen für den gewerblichen Transport zu fördern und die Verkehrswende voranzutreiben.
Die Förderung deckt 25 % der Anschaffungskosten ab und wird als nicht rückzuzahlender Zuschuss gewährt. Sie wird im Zuge der Wiederaufnahme des Förderprogramms auf maximal 3.500 Euro pro E-Lastenrad oder Anhänger erhöht. Nach bisheriger Regelung waren nur bis 2.500 Euro zu holen.
Wenn du für deine Firma einen Antrag stellen möchtest, ist dies ab dem 1. Oktober 2024 online auf der Website des Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) möglich. Die Initiative läuft voraussichtlich noch bis 2027. Vereine und private Haushalte gehen aktuell leer aus (mehr dazu im letzten Abschnitt).
Welche E-Lastenräder sind förderfähig?
Förderfähig sind nur fabrikneue, seriengefertigte Lasten-E-Bikes und E-Lastenanhänger, die mindestens 170 kg Gesamtgewicht aufweisen. Sie sollten also mehr Gewicht als herkömmliche Fahrräder transportieren. Der Motor darf maximal 250 Watt leisten. Und er muss sich automatisch abschalten, sobald 25 km/h erreicht oder das Treten gestoppt wird. Das entspricht der Norm für zulassungsfreie Pedelecs.
Ausgenommen von der Förderung sind S-Lastenpedelecs (45 km/h-E-Bikes) und Fahrzeuge, die für den Personentransport ausgelegt sind.
Die Förderung ist konkret nur für den Kauf und nicht für Leasing- oder Mietkaufmodelle vorgesehen. Ebenso sind Fahrzeuge für private Einsatzzwecke, wie Einkäufe oder Arbeitswege, davon ausgeschlossen. Auch Sharing-Modelle, gebrauchte Fahrzeuge oder Lastenräder, die mit Elektromotoren nachgerüstet wurden, erhalten keinen Zuschuss.
Lässt sich eine Förderung für private Lasten-E-Bikes erhalten?
Zwar sind private Anschaffungen von Cargo-Pedelecs und -Anhängern aktuell nicht über das Bafa förderfähig. Aber ein Blick auf mögliche andere Zuschüsse kann sich lohnen. Denn in der Vergangenheit wurden in manchen Bundesländern und Städten eigene Fördertöpfe aufgelegt. Sie dürften inzwischen allesamt ausgeschöpft sein dürften. Eine Neuauflage, um beispielsweise die Klimaziele zu erreichen, ist aber nicht unwahrscheinlich.
Es bleibt daher spannend: Kommen auch neue Förderungen für private Lasten-E-Bikes? Zumindest könnte die Neuauflage der Bafa-Förderung hier für politische Anreize sorgen.