Aufatmen bei E-Bike-Herstellern und Fans von ABS-Systemen: Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Bosch wegen des Verdachts auf Behinderung von Konkurrenz bei E-Bike-ABS eingestellt. Der Vorwurf: Bosch habe seine Marktmacht ausgenutzt, um andere Anbieter wie Blubrake auszubremsen.
Streit um Zugang zu Bosch-Systemen
Blubrake hatte sich beschwert, dass Bosch die Zusammenarbeit zwischen dem Blubrake-ABS und Bosch-Antrieben erschwerte. Wie bereits berichtet, hielt Bosch seine E-Bike-Systeme gerne unter Verschluss und gibt Dritten nur zögerlich Zugriff.
Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM vermutete dahinter einen Versuch, den aufstrebenden Konkurrenten Blubrake auszubooten. Schließlich bietet Bosch selbst seit 2022 ein eigenes ABS an.
Bosch lenkt ein – mehr Auswahl für Verbraucher
Doch jetzt die Kehrtwende: Im Verfahren der AGCM hat sich Bosch verpflichtet, künftig auch anderen ABS-Herstellern Zugang zu gewähren. Ab Oktober 2024 soll es möglich sein, Bosch-Antriebe mit Blubrake-ABS oder Systemen anderer Anbieter zu kombinieren.
Für E-Bike-Käufer bedeutet das mehr Wahlfreiheit. Statt sich auf das Bosch-ABS festlegen zu müssen, können sie künftig auch bei Bosch-Antrieben zwischen verschiedenen ABS-Optionen wählen. Blubrake-Chef Fabio Todeschini sieht darin einen Schritt hin zu einem offeneren Markt, bei dem man Komponenten verschiedener Hersteller frei kombinieren kann.
Da es hierzulande ohnehin keinen weiteren ABS-Anbieter gibt und dank der Einigung weitere Konflikte unwahrscheinlich sind, hat auch das Bundeskartellamt sein Verfahren zu den Akten gelegt.