Erwin Schnell kauft sich ein Pedelec und genießt fortan die täglichen Fahrten zur Arbeit und zurück, ohne großartig ins Schwitzen zu geraten. Aber schon nach einem Jahr versagt der Akku, der vom Hersteller anstandslos ausgetauscht wird. Zwei Jahre später sieht Erwin Risse im Rahmen, die ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen. Das ist zwar nur ein fiktives Beispiel, könnte aber so geschehen. In diesem Fall wären diese individuellen Erfahrungen wertvolle Hinweise für Neukäufer eines E-Bikes oder auch für Besitzer des gleichen Modells – wüssten sie nur davon. Die Schadensdatenbank des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) ist für diesen Zweck geschaffen worden. Viele Daten über Schäden an Fahrrädern und E-Bikes lassen sich so besser auswerten und auch an Hersteller zurückmelden.
Bei Elektrofahrrädern kennt ADFC-Technikreferent Kola Oppel die Schwachstellen: „Am häufigsten wurden uns Schäden des Akkus mitgeteilt, gefolgt vom Motor, Rahmen sowie Bremsen und Gabel.“ Die systematische Erfassung in der Schadensdatenbank ließe viel genauere Aussagen über die Qualität von spezifischen E-Bike-Modellen zu, wie das für normale Räder bereits möglich ist.
Risiko Rahmenbruch
Hier liegen die Rahmenbrüche ganz weit vorne. Sie können gefährlich werden, denn knapp 15 Prozent der in der Schadensdatenbank des ADFC eingetragenen Rahmenschäden führten zum Unfall. Teilweise führte das zu erheblichen Personenschäden. Vor allem bei sogenannten Tiefeinsteiger-Fahrrädern – sie haben einen sehr niedrigen Einstieg und der Rahmen besteht aus nur einem einzigen Rohr – lässt sich beim Rahmenbruch ein Sturz mit häufig schwersten Verletzungen kaum vermeiden.
„Es ist alarmierend, dass etwa ein Viertel aller Schäden am Fahrrad niemandem mitgeteilt werden“, so Oppel. Gerade Hersteller müssten Schadensmeldungen von Endverbrauchern bekommen. So muss nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller zehn Jahre lang für Folgeschäden seiner fehlerhaften Produkte einstehen.
Bevor jedoch ein Hersteller einen Rückruf veranlasst, benötigt er die Information, dass eines seiner bereits in Verkehr gebrachten Produkte ein potenzielles Risiko für die Sicherheit und Gesundheit von Personen birgt. Oppel: „Dass mögliche Probleme an Fahrradrahmen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind, wissen auch die Hersteller. Dies bestätigte zuletzt der Rückruf eines namhaften Herstellers.“
Pedelecs nicht wesentlich schadensanfälliger
Momentan sind Pedelecs in der ADFC-Schadensdatenbank nicht überproportional vertreten, so die Antwort des ADFC auf Nachfrage von ebike-news.de. Ihr Anteil entspräche in etwa dem Marktanteil der Pedelecs am Fahrradmarkt. „Das lässt darauf schließen, dass Pedelecs nicht wesentlich schadensanfälliger sind als andere Fahrräder“, schätzt Oppel.
Die ADFC-Schadensdatenbank bietet Radfahrern, Gutachtern und Händlern, die Möglichkeit alle Probleme mit Fahrrädern oder Komponenten unter www.adfc.de/schadensmeldung zu melden. Der ADFC bittet Radfahrer ausdrücklich darum, auch von Schäden zu berichten, wenn die betroffenen Teile auf Garantie, Gewährleistung oder aus Kulanz getauscht oder repariert wurden.
Quelle: ADFC