Die schlechten Wetterverhältnisse im Frühling 2013 haben in der Schweiz Auswirkungen auf die Fahrradverkäufe. Die nun veröffentlichten Verkaufszahlen von Fahrrädern in der Schweiz im Jahr 2013 zeigen einen Rückgang von 5,3 Prozent bei insgesamt 330.313 verkauften Einheiten.
Die Daten von Velosuisse, dem Verband der Fahrradlieferanten, zeigen auch die Auswirkungen des Wetters auf den E-Bike-Bereich. So sind seit Einführung von Pedelecs in der Schweiz die Verkaufszahlen für Elektrovelos bis 25km/h erstmals rückläufig. 2013 wurden insgesamt 49.362 Pedelecs verkauft. Das ist im Vergleich zu 2012 ein Einbruch von 12 Prozent.
Allerdings legten die schnellen Elektroräder zu. Hier habe es einen deutlichen Anstieg bei den S-Pedelecs. Innerhalb eines Jahres schaffte es die Kategorie der schnellen Pedelecs von einem Viertel zu einem Drittel aller in der Schweiz verkauften Elektrofahrräder. Insgesamt gab es hier einen Zuwachs von 7,7 Prozent.
Die Schweiz gilt als Trendsetter in Sachen eBike. Experten vermuten das auch in weiteren Ländern das S-Pedelec an Attraktivität gewinnen wird.
In Bezug auf den Fahrradverkauf ist jedes siebte verkaufte Rad in der Schweiz mittlerweile ein Pedelec oder S-Pedelec. 230.000 E-Bikes sind mittlerweile auf Schweizer Straßen unterwegs. In zehn Jahren sollen es 500.000 sein.
Eine Marktübersicht der E-Bikes findet sich beim eBikeFINDER.
„Experten erwarten, dass auch in anderen Ländern das S-Pedelec an Attraktivität gewinnen wird“.
Diese selbsternannten Experten übersehen, zumindest für Deutschland, zwei entscheidende Unterschiede zur Schweiz:
1) In der Schweiz benutzen S-Pedelecs das ausgezeichnete Netz an Radwegen – in Deutschland dürfen sie das nicht und werden von Autofahrern beschimpft, bedrängt und gefährdet, wenn sie zu Recht die Strasse benutzen.
2) In der Schweiz dürfen S-Pedelecs einen Anhänger benutzen und Kinder transportieren – in Deutschland ist der Kindertransport nicht erlaubt und einen Anhänger mit Betriebserlaubnis gibt es nicht am Markt.
3) In der Schweiz ist es möglich, z.B. einen schnellen BionX Antrieb selbst nachzurüsten und bei der zuständigen Kantonsbehörde eine Betriebserlaubnis zu erlangen. In Deutschland ist ein Selbstbau ohne Chance auf eine Einzelabnahme, selbst wenn der Antrieb das notwendige Gutachten zur EMV hat.
Es gibt Länder, die gar nicht die Kategorie ‚S-Pedelec‘ kennen und dafür auch keine strikte Regelung wie in Deutschland kennen. Dort ist der Verkauf einfacher.
In den USA / Canada sind 500 W Dauerleistung und 20 mls / h (also ca. 32 km/h) Standard – auch hat dort niemand etwas gegen die Benutzung des sogenannten ‚Gasgriffes‘, also Elektrounterstützung unabhängig von der selbst aufgebrachten Leistung. Also lassen sich dahin auch leichter Pedelecs exportieren, die bei uns als S-Pedelec gelten.
In Deutschland dürfen Sie nichts Sicherheitsrelevantes am S-Pedelec verändern, weil das Mustergutachten sich auf eine definierte Ausstattung bezieht. Das kann einem gehörig den Spass verderben, z.B. wenn der Lenker und/oder Vorbau nicht (mehr) passen, Sie andere Felgen kaufen wollen oder wenn im Mustergutachten von 2009 nur die Reifengrösse 37 – 622 zugelassen ist. Neue Reifenentwicklungen sind dann nicht in 37, sondern 40 – 622 erhältlich. Damit fallen einige hervorragende, neuen Reifen weg, auch Winterreifen (Spikes sind sowieos nicht erlaubt).
Auch die Verunsicherung durch das BVM im April 2013, ob denn nun eine Helmpflicht für S-Pedelecs besteht, führte zur Verunsicherung der Käufer. Fakt ist – es zählt die betriebsbedingte Höchstgeschwindikgeit und diese ist üblichwerweise mit 20 km/h in der Betriebserlaubnis eingetragen – damit besteht keine Helmpflicht.
Und so weiter und so fort…