Auf einmal war Schluss mit der Förderung von E-Lastenrädern: Anfang Dezember 2023 wurden alle Förderungen vom Bund kurzfristig eingefroren. Doch für Interessenten gibt es nun wieder grünes Licht: Das Geld fließt wieder und die Anschaffung von E-Lastenrädern kann dadurch für kommerzielle Kunden, Organisationen und Vereine erheblich günstiger werden.
2023 wurden Förderungen für E-Lastenräder gestoppt
Die Förderung beim Kauf von E-Lastenrädern wurde 2023 kurzfristig vom Bundeswirtschaftsministerium gestoppt. Grund dafür war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 15. November.
Die für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) stammenden Gelder wollte der Bund schließlich aus den 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen für Maßnahmen gegen die Covid-Pandemie schöpfen. Dies war nach Meinung der Verfassungsrichter jedoch nicht zulässig.
KTF-Neustart macht Weg für E-Lastenradförderung frei
Der neue Bundeshaushalt steht fest und damit wurden auch einige rechtliche Hürden aus dem Vorjahr beiseite geschafft. Zwar sieht das Budget für die Mobilitätswende bekanntlich deutlich sparsamer aus, als es sich viele Befürworter wünschen würden, doch der KTF läuft wieder – wenn auch mit weniger Spielraum.
Infolgedessen können Unternehmen, Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen nun wieder Anträge für finanzielle Zuschüsse beim Kauf eines E-Lastenrads stellen. Die E-Bikes werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) gefördert. Private Personen sind von der Förderung leider ausgeschlossen, genauso wie Unternehmen, welche die E-Bikes zum Personentransport oder als Verkaufsstand nutzen wollen. Auch für Miet- und Sharing-Firmen wird es nicht günstiger.
So viel fördert der Bund beim Kauf eines E-Lastenrads
Für alle anderen winkt ordentliches Einsparungspotenzial: 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch maximal 2.500 Euro pro Lasten-E-Bike können gefördert werden. Dies ist in der Regel auch möglich, wenn die E-Lastenräder per Ratenkauf oder Mietkaufmodell erworben werden. Unzulässig ist jedoch das Leasing, da die E-Bikes schließlich nicht ins Eigentum des Unternehmens oder der Organisation übergehen.
Durch den KTF werden übrigens nicht nur Lastenräder gefördert. Auch andere energie- und umweltrelevante Anschaffungen bezuschusst der Bund. Mit darunter zum Beispiel Wärmepumpen oder Wasserstoff-Technologie.