Wieder einmal sind die E-Scooter stark im Gespräch. Zum einen hat bei Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) offenbar ein Umdenken eingesetzt. Denn die Elektrotretroller sollen nun doch nicht auf Gehwegen fahren dürfen. Derweil plant Volkswagen offenbar einen großen Einstieg bei den schnellen Rollern.
Verkehrsminister Scheuer will E-Scooter doch auf Gehwegen verbieten
Bekanntlich sollen die E-Scooter, die schon jetzt teilweise durch die Gegend rollen, bald nicht mehr illegal unterwegs sein. Doch der vorgesehen Gesetzesentwurf soll offenbar eine Nachbesserung erfahren. Denn entgegen den ursprünglichen Plänen dürfen die E-Scooter nun offenbar doch nicht auf Gehwegen fahren dürfen. Damit gibt Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) dem Druck einzelner Bundesländer nach. Der bisherige Gesetzesentwurf sah vor, dass Roller, die langsamer als 12 Stundenkilometer fahren, auf dem Gehweg fahren sollen, die schnelleren hingegen auf dem Radweg.
Nachdem dies zu einigen Protesten, unter anderem von Experten, Fußgängervertretern und einiger Bundesländer, sorgte, rudert der Bundesverkehrsminister nun zurück. Wie Scheuer der Nachrichtenagentur dpa sagte, sei er bereit, auf die Länder zuzugehen, die Bedenken hätten. Der Verkehrsminister erklärte dazu:
„Mir geht es darum, neue Formen der Fortbewegung so zu ermöglichen, dass sie niemanden gefährden. Egal ob jung oder alt – die Bürger sollen sich auf den Verkehrswegen sicher fühlen. Wir brauchen jetzt im Sommer das Ja der Länder – und nicht erst in der Weihnachtszeit, wenn Schnee liegt.“
Bundesrat soll am 17. Mai 2019 entscheiden – E-Scooter ab Juni erlaubt?
Zuvor sprach sich der Verkehrsausschuss des Bundesrats mehrheitlich für die Option aus, die E-Roller komplett wie Fahrräder zu behandeln. Nur in Ausnahmefällen sollen die E-Scooter damit andere Verkehrsflächen nutzen dürfen. Eine Aufteilung in zwei Kategorien ist nach Auffassung dieses Gremiums sehr schwer zu überwachen. Zudem sei nicht davon auszugehen, dass die E-Roller in den Fußgängerzonen auch tatsächlich nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Das Plenum des Bundesrats muss nun über diese Empfehlung abstimmen. Voraussichtlich am 17. Mai dieses Jahres könnte die neue Verordnung für die E-Scooter grünes Licht vom Bundesrat erhalten. Dann könnten die E-Scooter ab Juni dieses Jahres schon erlaubt sein.
Frankreich und Österreich ändern Gesetze für E-Roller
Vielleicht brachten auch die Veränderungen in Frankreich und Österreich Scheuer zum Umdenken. Denn in Frankreich erfolgte gerade erst die Verbannung der E-Scooter von den Gehwegen. Wer dort ab September mit einem elektrischen Stehroller auf dem Gehweg erwischt wird, muss eine Geldbuße von 135 Euro berappen. Stattdessen sind die E-Scooter wie auch einige andere Fahrzeuge wie die Segways beispielsweise nur auf dem Radweg oder der Straße erlaubt.
In Österreich sind die Elektrostehroller bereits länger auf öffentlichen Wegen zugelassen. Auch hier durften sie bisher auf den Gehwegen unterwegs sein. Allerdings verabschiedete der Österreichische Nationalrat unlängst erst ein Gesetz, nachdem für die E-Tretroller die gleichen Regeln gelten wie für Fahrräder. Allerdings können Behörden in Österreich örtlich Ausnahmen hiervon einrichten.
Volkswagen plant Einstieg bei E-Rollern mit chinesischem Partner
Derweil rüstet sich Volkswagen offenbar schon für den Einstieg in das Geschäft mit den E-Scootern. Denn nach Informationen der Tageszeitung Welt plant der Konzern offenbar die Produktion der E-Roller – zusammen mit einem chinesischen Start-Up. Nach BMW stünde somit der Einstieg des nächsten Autobauers auf diesem Geschäftsfeld an. Zudem haben schon einige weitere Firmen die E-Scooter im Angebot, obwohl sie noch nicht in Deutschland zugelassen sind.
Den Informationen der Welt zufolge setzt Volkswagen beim Bau der batteriegetriebenen, zweirädrigen Roller auf eine Zusammenarbeit mit dem chinesischen Start-Up NIU. Zusammen hatten beide Unternehmen vor einem Jahr beim Autosalon in Genf einen E-Scooter vorgestellt. Dieses bei der Automesse gezeigte Modell Streetmate soll nun tatsächlich in Produktion gehen. Dieses Gefährt kann auf bis zu 45 Stundenkilometer beschleunigen und hat eine Reichweite von 60 Kilometern. Zudem soll der Roller des Autobauers über einen Sitz zum Ausklappen verfügen, sodass der Fußbetrieb entfällt.
Volkswagen rechnet mit großem Boom und setzt auf chinesischen Marktführer
Der Einstieg von VW ins Geschäft der E-Scooter verwundert nicht sonderlich mit Blick auf den sich ergebenden Wachstumsmarkt. Denn das Geschäft mit den Elektrostehrollern soll bis ins Jahr 2030 ein Volumen von rund 450 Milliarden Euro erreichen. Allein ein Drittel dieses Weltmarktvolumens soll demnach in Europa generiert werden. Mit NIU holte sich der Wolfsburger Autobauer dabei einen Partner ins Boot, der etwas von dem Geschäft versteht. Denn schon vor fünf Jahren verkauften die Chinesen rund 640.000 E-Scooter. Im vergangenen Jahr erzielte NIU alleine einen Zuwachs von fast 80 Prozent. Der Marktanteil des Unternehmens in China liegt nach eigenen Angaben des Unternehmens bei gut 40 Prozent.
Volkswagen ist aber nicht der erste Autobauer, der in das Geschäft der E-Scooter einsteigt. Denn BMW bietet bereits jetzt einen derartigen Roller an – ungeachtet der Debatte um die Zulassung in Deutschland. Das Premiummodell X2City gibt es bereits für 2.399 Euro. Dieser E-Scooter hat genauso eine nationale Ausnahmegenehmigung wie der Metz Moover und der Scuddy Maxx Sport. Allerdings ist die generelle Genehmigung für die E-Scooter, die andere Länder wie die USA, Spanien oder Belgien längst erteilt haben, nur eine Frage der Zeit.
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