Europäische Kommission beschließt, dass Pedelecs auch künftig keine Haftpflichtversicherung brauchen. Nach Protesten von Radsportverband und Industrie wies sie Änderungsvorschläge zurück.
Aufatmen. Nach Verwirrung im Sommer beschloss der Ausschuss der Europäischen Parlaments (IMCO) nun doch, eine vorgesehene Änderung der Versicherungsrichtlinien für Pedelecs fallen zu lassen. Elektrofahrräder mit niedriger Leistung brauchen in der EU also weiterhin keine obligatorische Haftpflichtversicherung.
Änderung der Versicherungsrichtlinie für Kraftfahrzeuge
Vergangenes Jahr hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Versicherungsrichtlinie für Kraftfahrzeuge (MID) vorgelegt, der auch Pedelecs mit 250W Antrieb und 25km/h Unterstützungsgrenze in die Kfz-Versicherungsrichtlinie aufnahm. Damit wäre für diese ebenfalls eine Haftpflichtversicherung verpflichtend gewesen. Verwunderlich, weil die Kommission selbst bisher Elektrofahrräder nicht als Kraftfahrzeuge, die einer Typgenehmigung unterliegen, definiert.
Eigentlich schreibt die MID vor, dass jedes motorisierte Fahrzeug in der Europäischen Union über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Diese ist jeweils so bedingt, dass sie in allen EU-Ländern gilt.
In einem Nebensatz einer Pressemitteilung zu den Änderungsvorschlägen hatte der Ausschuss angemerkt, dass auch Pedelecs – weil motorisiert – längst eine Haftpflichtversicherung bräuchten.
Proteste vom Radsportverband
Gegen diese Neudefinierung kam sofort Protest auf. Insbesondere der Europäische Radsportverband (ECF) setzte sich stark für eine Streichung dieser Forderung ein.
Adam Bodor, Vorsitzender der ECF mit Sitz in Brüssel sagte:
„Eine obligatorische Haftpflichtversicherung…würde Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger davon abhalten ihre [Elektrofahrräder] zu nutzen, und damit die Bemühungen und Investitionen mehrerer Mitgliedsstaaten zur Förderung nachhaltiger Mobilität untergraben.“
Bodor weiter: „Der Text würde Millionen Menschen kriminalisieren, die bereits Pedelecs besitzen und größtenteils für diese andere Versicherungen abgeschlossen haben.“
Gegenwehr der e-Bike Industrie
Auch von Seiten der Industrie kam Gegenwehr. Gemeinsam führten sie an, das sie nicht nur „massiven Schaden“ für den Pedelec-Markts anrichten würde, sondern auch einen erhöhten Verwaltungsaufwand für Endkunden, Hersteller und Behörden bedeute.
Eine zweite Linie der Einwände wies darauf hin, dass es für die einzelnen Länder der EU trotzdem weiterhin möglich sei, bestimmte Fahrzeuge von der Richtlinie auszunehmen. Geschähe dies, würde eine schwer übersichtliche Vielzahl an Rechtsvorschriften herrschen. Auch würden so zukünftige Entscheidungen zum Thema Pedelec, besonders hinsichtlich dem Thema Typgenehmigung, erschwert.
Rücknahme des Änderungsvorschlags und Beschluss
Wichtigste Schaltstelle bei der Rücknahme der Änderung war der Berichterstatter des Parlaments, MdEP Charanzová. Dieser entschied, dass es sich hierbei um eine unverhältnismäßige Maßnahme gegen Pedelecs handelte und korrigierte den Vorschlagstext.
Durch die Umkehrung ist es nun für die EU möglich, den Geltungsbereich klar zu definieren, indem es nur typgenehmigte Kraftfahrzeuge in die Maßnahme einbezieht. Diese Entscheidung hält es den Mitgliedsstaaten weiterhin offen, auf nationaler Ebene zusätzliche, obligatorische Haftpflichtversicherungen einzuführen, so gewünscht.
Der Beschluss wurde von der Kommission angenommen und muss jetzt noch vom Europäischen Rat ratifiziert werden. Dessen Annahme ist zu erwarten.