Laut Medienberichten prüft die Bundesregierung eine Helm- und Führerscheinpflicht für Elektrofahrräder. Erforderlich werde dies, da immer mehr E-Bikes auf deutschen Straßen fahren.Momentan sind Pedelecs bis 25 km/h Motorunterstützung zugelassen und dürfen wie Fahrräder gefahren werden. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h beschleunigen, müssen ein Versicherungskennzeichens wie bei Mofas aufweisen. S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder und sind damit auch führerscheinpflichtig – Autofahrer dürfen sie also fahren. Für Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, entfällt die Führerscheinpflicht übrigens.
Bei der aktuellen Prüfung soll es auch um die Frage gehen, bei welchen Geschwindigkeiten ein Helm Pflicht sein soll. Die aktuelle Regelung sieht etwa ein verpflichtendes Tragen nicht vor. Die Bundesregierung möchte den Markt für Elektrofahrräder zwar generell fördern, hat aber Bedenken bei der Sicherheit. Gerade bei den schnellen Pedelecs sei es für andere Verkehrsteilnehmer schlecht einzuschätzen, dass dieses Zweirad mit 45 km/h unterwegs ist.
Interessant ist die anstehende Diskussion um die Trittunterstützung bis 30 km/h. Hier soll überprüft werden, wie diese Pedelecs eingestuft werden sollen. Gespräche mit E-Bikern gingen oft um die bisherige Beschränkung auf 25 km/h. Diese wird von manchen Fahrern als zu niedrig empfunden. 5 km/h seien für den Straßenverkehr genau richtig – weder zu schnell noch zu langsam.
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) sagt voraus, dass im Falle einer Helmpflicht Helme in Motorradqualität notwendig wären. Der Grund: Fahrradhelme sind nur bis zu 20 km/h getestet.