Kein Scherz, obwohl die neue Regelung am 1. April in Kraft
tritt: Radfahrer, zu denen auch Pedelec-Nutzer gehören, müssen dann
im Durchschnitt fünf Euro mehr für Verkehrsverstöße zahlen. Das hat
heute der Bundesrat bestätigt.
Das Bundesverkehrsministerium hatte am 30.1.2013 in Berlin
bekannt gegeben, dass es eine Reform des Bußgeldkataloges geben
würde, der von den Bundesländern gefordert wurde. Dazu gehören
Delikte, die von Fahrrad- und Autofahrern verursacht wurden.
Delikte von Pedelec-Fahrern und Höhe der
Strafe
Je nach Situation und verursachter Behinderung
oder Gefahr:
- Fahren auf der falschen
Straßenseite: früher zehn bis 30 Euro, jetzt 15 bis
35 Euro - Ignorieren eines
Einbahnstraßen-Schildes: früher zehn bis 30 Euro,
jetzt 15 bis 35 Euro - Linksabbiegen ohne Rücksicht auf den übrigen Verkehr:
früher zehn bis 30 Euro, jetzt 15 bis 35
Euro
Weitere Verstöße:
- Nutzen von Radweg in falscher Richtung: früher
15 Euro, jetzt 20 Euro und bei Gefahr
anderer statt 25 Euro nun 30
Euro - Regelwidriges Befahren einer
Einbahnstraße: früher 15 Euro, jetzt 20
Euro - Fahren ohne Licht (gilt
auch für Autos etc.): früher zehn Euro, jetzt 20
Euro - Linksabbiegen an einer
Kreuzung oder Einmündung bei Behinderung des fließenden
Gegenverkehrs: früher 15, jetzt 20
Euro
Autofahrer zahlen mehr für Behinderung von
Pedelec-Fahrern
Nicht nur für E-Bike- und Pedelec-Fahrer
ändert sich etwas, auch Autofahrer müssen tiefer in die Tasche
greifen. Klassische Vergehen sind das Zuparken von Radwegen oder
plötzliche Öffnen von Türen. Gerade Letzteres kann zu bösen
Unfällen führen.
- Parken auf Geh- oder
Radwegen: früher 15 bis 25 Euro, jetzt 20 bis 30
Euro - Beim Ein- und Aussteigen
nicht auf Radfahrer achten: früher 10 Euro, jetzt 20
Euro - Fahren auf einem Radweg:
früher 10 Euro, jetzt 15
Euro