Das Bundesverkehrsministerium plant rechtliche Änderungen für S-Pedelecs. Die schnellen Räder dürften in Zukunft auch auf Radwegen gefahren werden, wenn die entsprechende Kommune das erlaubt.
Bei der kommenden Novelle der Straßenverkehrsordnung will die Bundesregierung anscheinend etwas für S-Pedelecs tun. Die Kommunen sollen zukünftig selbst entscheiden, ob sie S-Pedelecs auf Radwegen zulassen wollen oder nicht. Dies kann auch nur bei einzelnen Trassen in den jeweiligen Ortschaften geschehen. Mit dem neuen Zusatzschild „E-Bikes frei“ könnten die Behörden dann die zur Zeit für S-Pedelecs noch nicht zugänglichen Radwege kennzeichnen und so für die 45 km/h schnellen Elektroräder frei geben.
Auch die Rechte von S-Pedelecs außerhalb geschlossener Ortschaften sollen nochmals neu gefasst werden. Hier sollen sich E-Bike Nutzer und Nutzerinnen künftig grundsätzlich auf allen Radwegen bewegen dürfen. Dazu würde die StVO erneut geändert werden müssen. Der grüne Verkehrsexperten Matthias Gastel hatte dem Bundesverkehrsministerium eine sogenannte Kleine Anfrage gestellt. Jetzt kam die teilweise überraschende Antwort aus dem Haus von Verkehrsminister Dobrindt.
Gastel begrüßte generell die geplanten Anpassungen der Regelungen für E-Bikes. Der Bundestagsabgeordnete aus Nürtingen machte aber auch deutlich, dass das Radwegesystem in Deutschland grundsätzlich verbessert werden sollten. Einerseits, weil die Schnelligkeit der Räder breitere Spuren erfordere, aber auch weil endlich auf den immer größer werdenden Anteil von Elektrorädern und Fahrrädern am allgemeinen Verkehr eingegangen werden muss. Nur durch einen Ausbau der für Zweiräder gedachten Verkehrsflächen könne dieser Entwicklung adäquat Rechnung getragen werden, so der Grünen-Politiker.
Gute Nachricht also für alle S-Pedelec Fahrerinnen und Fahrer. Das Einlenken des Bundesverkehrsministers wird auch Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer freuen. Der grüne OB nutzt sein schnelles Haibike eQ Xduro Trekking S täglich als Dienstfahrzeug und kämpft schon lange für eine rechtliche Neu-Regelung der Radwegebenutzung für S-Pedelecs.
Rauchen soll doch nicht gesundheitsschädlich sein.
Gezeichnet: Dr.Marlboro.
So ist es auch mit dem Radfahren. Schulter-, Arm-, Ellbogenverletzungen sind die häufigsten Verletzungen bei Fahrradfahrern, ein Blick in die Praxen der Orthopäden genügt. Schuld daran sind freigegebene Gehwege für Fahrradfahrer.
Anmerkung zur Zulassung von E-Bikes auf Radwegen:
Bin selbst Pedelecfahrer und meine, dass hier eine länderspezifische Regelung völlig realitätsfremd wäre.
Sinnvollerweise sollte innerhalb Ortschaften auf Radwegen generell die Höchstgeschwindigkeit auf 25 Km/h begrenzt werden. Damit entfielen tausende Sonderregelungen in den Ortschaften. Eine Geschwindigkeit von größer 25 km/h gefährdet akut ggf. Fußgänger und Pedelecfahrer mit kleiner gleich 25 km/h. Die meisten Radwege erlauben auch nicht hohe Geschwindigkeiten. Diese Probleme sollten eigentlich bekannt sein. Warum kommen die Verantwortlichen nicht zu praktikablen Entscheidungen, offenbar aus Unverstand/Unkenntnis.