Eine Meldung der Stuttgarter Zeitung, die alle S-Pedelec Freunde besonders erfreuen dürfte. Der Oberbürgermeister Tübingens, Boris Palmer (Die Grünen), kämpft weiter dafür, dass S-Pedelecs auf Radwegen gefahren werden dürfen. Sein neuer Vorschlag: S-Pedelecs per Schaltung abdrosseln.
Zur Zeit unterliegen die bis zu 45 km/h schnellen S-Pedelecs den Regelungen der StVO, die auch für Mopeds und Mofas gelten. Das bedeutet, dass S-Pedelecs als Teil der Kategorie Kleinkraftwagen nicht nur anmeldepflichtig sind, sondern auch ein Fahrverbot auf Radwegen haben. Die schnelle Variante der Pedelecs muss auf der Straße gefahren werden. Parks, Radstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, Radwanderwege – alles Tabu.
Das ist nicht nur schade, das Fahren auf der Straße ist oft gefährlich. Vielen Autofahrern und Autofahrerinnen scheint noch nicht klar zu sein, dass es sich bei S-Pedelecs nicht um traditionelle Fahrräder handelt. Oft wird von PKWlern vermutet, die Radler und Radlerinnen hätten schlicht eine Aversion gegen Radwege und würden aus lauter Übermut die Straße benutzen. Allzu oft müssen sich S-Pedelec Freunde lebensgefährliche „Erziehungsversuche“ wie Abdrängen, Schneiden oder Aus-dem-Weg-Hupen und falsche Belehrungen aus dem Autofenster gefallen lassen.
Von der StVO auf die Straße geschickt
Der Gesetzgeber seinerseits hinkt den Entwicklungen im modernen Transportmittel-Bereich hinterher und stellt sich nicht auf die besonderen Fahreigenschaften von S-Pedelecs ein. Dass diese nicht einfach per Dreh eines Gashebels auf 50 Km/h beschleunigt werden können, scheint noch nicht angekommen zu sein. Die laut StVO verpflichtende Fahrt auf Landstraßen mit hoher LKW Dichte – auch wenn Radwege parallel laufen – provoziert geradezu gefährliche Überholmanöver. Eine Fahrt vom Vorort in die Stadt, eigentlich ein idealer Einsatzmöglichkeit für S-Pedelecs, wird so unnötig erschwert.
Der Tübinger OB Palmer fordert daher das Bundesverkehrsministerium auf, in der geplanten Novelle der StVO die vorher gültige Regel, nach der außerhalb von Ortschaften S-Pedelecs auf die Radwege dürfen, wieder einzuführen. Darüber hinaus will der erklärte S-Pedelec Fahrer und Fan die schnellen Räder grundsätzlich radwegtauglich machen. Per Brief unterbreitete Palmer Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) jetzt einen neuen Vorschlag.
Geschwindigkeit automatisch abriegeln
Die Geschwindigkeit der S-Pedelecs soll für die Fahrt auf dem Radweg einfach abgedrosselt werden. Per Knopfdruck könnte dann der Fahrer oder die Fahrerin die maximale Unterstützung auf 25km/h runter regeln. Ähnlich wie bei Formel Eins Wagen in der Boxengasse würden die schnellen Räder dann auf bestimmten Wegen künstlich verlangsamt. Der Einwand von Staatssekretär Rainer Bomba, S-Pedelecs seien grundsätzlich zu schnell für den Radweg, weil weder Belag noch Mitfahrende auf hohe Geschwindigkeiten eingestellt seien, wäre durch diese Regelung auch obsolet.
Der Vorschlag einer zuschaltbaren Drosselung wäre auch im Sinne der E-Bike Industrie, ist sich Palmer sicher, da mit dem Radwegverbot auch eines der größten Absatzhemmnisse für diesen Marktbereich verschwände. Auch an die restlichen Menschen im städtischen und ländlichen Verkehr hat der junge Oberbürgermeister gedacht. Eine grün leuchtende LED soll für alle sichtbar die auf 25km/h begrenzte Höchstgeschwindigkeit bezeugen.
Der Politiker wurde erst kürzlich in Potsdam für seinen unermüdlichen Einsatz für das Gefährt der Zukunft ausgezeichnet. Palmer darf sich jetzt „Fahrradfreundlichste Persönlichkeit 2015“ nennen, zu dem ihn die Partner des Deutschen Fahrradpreises gewählt haben.
Das wird so hoffentlich nie kommen. Schon jetzt ist die Unfallgefahr durch die 25km/h Pedelecs gestiegen, gerade auf baulich nicht getrennten Radwegen neben Gehwegen. Wenn da in Zukunft 45km/h erlaubt wären würde es viele Tote bei Crashs geben. Die Radwege in meiner Stadt sind kaum für 25km/h ausgelegt. Wer sich ein S-Pedelec kauft fährt dann auch die 45km/h, ich hab noch nie einen 50er Roller gesehen, der langsamer fährt…
Braucht man auf einem S-Pedelec eigentlich auch einen Motorradhelm oder reicht so ein Radhelm? Auch das kann ja nicht sein…
Finde ich auch entweder ich fahre Fahrrad mit Unterstützung oder nicht . Da hat wider einer nur um die nächst wahl zu gewinnen etwas in die Welt gesetzt damit er im Gespräch bleibt
Ich bin absolut dagegen es ist schon so gefährlich genug . Wäre nicht schlecht wenn die Politik oder Polizei nicht nur auf das Geld schaut , sondern auch auf das Wohl der Bürger . Es wird etwas in die Welt gesetzt und nach mir die Sintflut. Bin über 90 000 km mit dem mtb gefahren , nicht ebike sondern mit einem normalem bike
Gruß
Sehr interessanter Artikel.
Auch Herr Eck hat völlig Recht! Die Regelungen zur zukunftsweisenden Fahrzeuggattung der S-Pedelecs ist völlig unzeitgemäß und für die Nutzer überwiegend hochgradig verkehrsgefährdend. Die StVO bedarf diesbezüglich einer dringenden Überarbeitung.
Wieso werden im obigen Artikel überhaupt 5okm/h genannt? Weiß den niemand dieser Schriftsteller, dass der Gesetzgeber alles unternimmt, damit das S-Pedelec bloß nicht um 1 km/h die 45km/h-Marke überschreitet. Nur mit Rückenwind und bergab komme ich mein schnelles Pedelec mal ausnahmsweise auf über 40, bei 43 ist quasi völlig Feierabend und bei 45 macht der Motor so dicht, d.h. als würde jemand den Anker werfen.
Hier muss man sich mal klar machen, was das in der Praxis bedeutet:
Sie fahren mit dem S-Pedelec vor einem Auto eine Unterführung hinunter und statt schneller zu werden, bremst ihr Rad unvermittelt – da ohne Bremsrücklicht!! – ab, obwohl der Radler unvermittelt weiter strampelt. Das Kfz-Führer dies mit Unverständnis, Hupen oder knappen Ausweichmanövern quittiert, kann ich da durchaus nachvollziehen.
Nicht aber die völlig unangemessenen und gefährdenden Gesetzesregelungen, die dies herauf beschwören.
Und das, bei einem der modernsten, gewichtssparendsten, effizientesten und vorallem gesundheitsfördendsten Fahrzeuggattungen am Markt. So wird ein zukunftsweisendes Fahrzeugkonzept kategorisch kaputt gemacht, bevor es überhaupt am Markt richtig Fuß fassen kann…
ÜBRIGENS: Einen Schalter bedarf es überhaupt nicht – nur einen Fahrer, der es schafft den Fahrradtacho im Blick zu haben. Den auch S-Pedelecs sind und bleiben nun mal immer auch Fahrräder, die man äußerst angenehm zum gemütlichen Radeln nutzen kann.
Mit dem Fordern sind wir gleich dabei und auf dem Fuß folgt das Klagen!!
Ich kenne die Radwegsituation nicht in allen Regionen und Städten, aber eine derartige Spreizung von Leistungsniveau auf unseren Radwegen ist unverantwortlich.
Die sogenannte Selbstkontrolle und der Regelschalter mit grüner Kontrolllampe ist sicher für den 1.4.xxxx vorgesehen 😉
Mit der Gesetzgebung zu S-Pedelecs läuft einiges falsch!!!! S-Pedelec sollten rechtlich den Pedelecs gleichgestellt werden und damit wie Fahhräder behandelt werden!
Was ist das denn für eine verquerte Argumentation, dass ein S-Pedelec nicht auf Radwegen fahren darf? Warum darf denn jedes Auto (auch solch über 2 Tonnen und 450 PS) auch in dér Tempo 30 Zone fahren? Obwohl diese sicher zu schnell fahren KÖNNEN? Oder umgekehrt: Ein Radfahrer ist sehr sportlich, fährt gesetzeskonform 35 km/h auf dem Radweg?
Die Fahrweie muss in allen Fällen den Bedingungen angepasst sein! Mag sein dass auf Radwegen auch noch eine Höchstgeschwindigkeit eingeführt werden muss. Diese gilt dann aber für alle Zweiräder. Zweiräder die sich oberhalb dieser Grenze bewegen, dürfen und sollten auch auf der Straße fahren. Leider werden diese wohl weiterhin von den Autofahrern in gefährliche Situationen gebracht werden.
Endlich. Die gleiche Idee hatte ich auch schon. Ich habe lange mit S-Pedelecs geliebäugelt, aber die Menge an Verboten hat mich dann doch dazu bewogen, ein normales Pedelec zu kaufen.
Sollte der Vorschlag durchkommen, werde ich mir ein Zweit-Ebike zulegen.