S-Pedelecs, die der Gesetzgeber genauso wie Mopeds als Kleinkrafträder einstuft, benötigen ab 1. März 2014 ein schwarzes Nummernschild. Die bisherigen grünen Versicherungskennzeichnen werden danach ungültig.
Fahrer von schnellen E-Bikes sollten den Wechsel rechtzeitig vornehmen, da sonst wegen des fehlenden Versicherungsschutzes eine Strafe droht. Die neuen schwarzen Kennzeichen geben die Versicherer von Kleinkrafträdern aus.
Rechtlich benötigen Fahrerinnen und Fahrer von E-Bikes, die eine maximale Motorleistung von 500 Watt haben dürfen, mindestens eine sogenannte Mofa-Prüfbescheinigung. Sie ist ab 15 Jahren abzulegen. Führerscheine für PKWs berechtigen aber natürlich auch zum Fahren schnellerer E-Bikes.
Davon gibt es unterschiedliche Typen. Erstens existieren Elektroräder, die wie ein Motorrad nur mit Gasgriff bis zu 20 km/h zu fahren sind ohne dass getreten werden muss. Zweitens kommen immer mehr S-Pedelecs auf den Markt, die sich zwar genauso wie Pedelecs fahren lassen – also nur mit zusätzlicher Muskelkraft – aber bis zu 45 km/h beschleunigen. Erst dann schaltet der Motor ab. Beim Pedelec stoppt der Antrieb bei 25 km/h.
S-Pedelecs sind im Gegensatz zu Pedelecs rechtlich keine Fahrräder und bedürfen eines Versicherungskennzeichens und einer Betriebserlaubnis. Das bedeutet aber auch, dass sie nicht auf Fahrradwegen oder in Parks zu fahren sind.