Grundsätzlich geht jeder von uns davon aus, die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu kennen, um sicher durch den Tag zu radeln. Doch ist das tatsächlich der Fall? Führerscheinprüfungen liegen meist Jahre oder Jahrzehnte zurück. In der Zwischenzeit hat man vermutlich einige Regeln vergessen, die auch das Radfahren betreffen. Andere Vorschriften wurden angepasst oder geändert, etwa im Rahmen einer Novelle 2020 und 2024.
Zebrastreifen: Radfahrer vs. Fußgänger und Verhalten an der Ampel
Radfahrer wie Fußgänger haben grundsätzlich dasselbe Recht, einen Zebrastreifen zu überqueren. Einen wichtigen Unterschied gibt es dennoch. Denn als Radfahrer musst du unbedingt vorher absteigen und deinen Drahtesel über den Zebrastreifen schieben. Willst du aber unbedingt mit dem Rad über den Zebrastreifen fahren, musst du den Autos die Vorfahrt lassen, da ein sogenannter Vorrang bei Zebrastreifen ausschließlich Fußgängern und Rollstuhlfahrern vorbehalten ist (§ 26 StVO, Zeichen 293). Als Radfahrer bist du Verkehrsteilnehmer und kein Fußgänger. Gemütlich über den Zebrastreifen zu radeln, kann daher auch gefährlich werden.
Bereits seit Januar 2017 dürfen Radfahrer außerdem eine Fußgängerampel nur noch dann nutzen, wenn sie ihr Rad schieben. Sollte an der Kreuzung keine separate Radfahrerampel installiert sein, gilt die Fahrbahnampel auch für Radfahrer inklusive des grünen Abbiegepfeils, den du für das Rechtsabbiegen nutzen darfst.
Rechts überholen mit dem Fahrrad: Das sind die Regeln der StVO
Fahrende PKW rechts zu überholen ist zwar grundsätzlich schwierig, das Vorbeischlängeln an der Ampel kennt allerdings jeder. Da auch Fahrradfahrer dem Rechtsfahrgebot unterliegen, musste deshalb separat geregelt werden, ob man im dichten Verkehr rechts an Autos oder LKW vorbeifahren oder andere Verkehrsteilnehmer auf dieser Seite überholen darf.
Handelt es sich um stehende oder wartende Autos, darfst du langsam vorbeifahren. Achte dabei auf einen ausreichenden Abstand, da du ansonsten beispielsweise von einer sich plötzlich öffnenden Autotür verletzt werden könntest. Das Vorbeifahren ist jedoch lediglich für den Raum zwischen Fahrzeugen und dem Bordstein erlaubt.
Fußgängerwege, Radwege und Radschnellwege
Fußgängerwege sind durch Schilder kenntlich gemacht, auf denen Erwachsene und Kinder abgebildet sind. Mit dem Fahrrad darfst du dort nicht fahren – für Kinder diverser Altersgruppen beziehungsweise Erwachsene als ihre Begleitung gelten gesonderte Regelungen.
Sind auf den blauen Schildern zusätzlich Fahrräder abgebildet, darfst du dort entsprechend radeln. Laut StVO müssen Radfahrer diese Wege sogar benutzen. Etwas verwirrend, da Fahrräder eigentlich als Fahrzeuge gelten und diese wiederum auf der Straße fahren sollen.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied aber, dass solche benutzungspflichtigen Radwege nur dort gekennzeichnet werden dürfen, wo eine „außerordentliche Gefahr“ für das Radfahren auf der Straße besteht. Du fragst dich jetzt sicherlich, ob tatsächlich überall dort, wo diese Schilder derzeit zu finden sind, eine solche Gefahr besteht. Wir uns auch. Offensichtlich tragen somit einige von ihnen zum derzeit krassen Schilder-Dschungel bei, weil sie fehl am Platz sein könnten.
Gehwege und Fußgängerzonen darfst du als Radfahrer nur dann benutzen, wenn sie durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (1022-10) markiert sind. Allerdings solltest du hier größte Umsicht walten lassen und nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein. Fußgängerzonen liegen meist in Ortszentren, in denen sich hauptsächlich Fußgänger aufhalten und nicht mit Radfahrern rechnen.
Seit 2020 gibt es noch ein weiteres Schild für Radfahrer. Dabei handelt es sich um das grüne Schild, das einen Radschnellweg kennzeichnet und die „Autobahn für Fahrradfahrer“ ausweist. Sie ist generell gut beleuchtet, besitzt eine ausreichende Breite, ist meistens durchgängig zu befahren und ausschließlich Radfahrern vorbehalten.
Fahren auf der falschen Seite
In Deutschland gilt für Radfahrer das Rechtsfahrgebot – wie auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Dies bedeutet, dass du als Geisterfahrer unterwegs ist und womöglich andere gefährdest, wenn der Radweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite benutzt wird. Eine Ausnahme von dieser Regelung zeigt eine entsprechende Beschilderung, die Radfahrer in beide Richtungen ausweist. Bist du auf der falschen Seite unterwegs kann es schnell zu Unfällen kommen, da auch Autofahrer nicht mit Gegenverkehr auf der eigenen Spur rechnen.
Gilt eine Helmpflicht für Fahrradfahrer?
Aktuell besteht keine Helmpflicht für Radfahrer. Das Gesetz schreibt das Tragen eines Schutzhelmes nur den Fahrern von Mofas, Mopeds, Motorrädern und S-Pedelecs vor.
Radfahrer sind von diesem Gesetz also nicht per se betroffen. Allerdings wird das Tragen eines passgenauen Fahrradhelmes empfohlen, da er bei Unfällen vor schweren Kopfverletzungen schützen kann.