Mit Alkohol im Blut e-Bike fahren ist selten eine gute Idee. In jedem Falle ist es ratsam die unterschiedlichen Promillegrenzen für schnelle, versicherungspflichtige E-Bikes und für Pedelecs, also Elektro-Fahrräder, zu beachten.
Mit 1,6 Promille Alkohol e-Bike fahren ist eine Straftat
Die Alkoholgrenze liegt beim Radfahren mit dem normalen Rad – und damit auch für Pedelecs 25 – bei 1,6 Promille. Wen die Polizei mit einem solchen oder noch höheren Blutalkoholwert erwischt, muss sich auf heftige Strafen einstellen. Darunter sind der Eintrag von drei Punkten im Strafpunkte-Katalog in Flensburg, eine Geldstrafe von mindestens einem Netto-Gehalt, die Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung). Sogar ein Führerscheinentzug ist möglich. Außerdem kann ein Fahrradfahrverbot erfolgen. Ist dagegen im Zuge einer normalen Verkehrskontrolle ein Wert von bis zu 1,5 Promille gemessen worden und es liegt keine Auffälligkeit vor, bleibt man straffrei.
Mögliche Strafanzeige ab 0,3 Promille
Zu beachten ist weiterhin, dass es schon ab einem Messwert von 0,3 Promille eine Strafanzeige geben kann. Dies ist der Fall, wenn geltende Fahrrad-Verkehrsregeln nicht eingehalten werden. Oder offensichtlich keine sichere Fahrweise mehr möglich ist. Aber solange der Wert unter 1,6 Promille ist, obliegt die Einschätzung der Gefährdung bei der Polizei, von einer generellen Fahruntüchtigkeit ist (noch) nicht auszugehen. Denn auch nüchterne Radler können sogenannte „Ausfallerscheinungen“ zeigen, und mal in Schlangenlinien fahren oder vergessen, den Arm vorm Abbiegen raus zu strecken (§9 STVO). Allerdings ist die 0,3 Promillegrenze von belang, wenn es zu einem Unfall kommt. Dann spielt die eigene Fahrtüchtigkeit eine Rolle in der Schuldfindung.
E-Bike und S-Pedelec Regeln
Als Kraftfahrzeuge gelten für S-Pedelecs und andere schnelle E-Bikes die gleichen Grenzwerte wie beim Autofahren. Ab einem Wert von 0,5 Promille muss mit Strafen wie zwei Punkten in Flensburg, 500 Euro Bußgeld sowie einem temporären – meist einen Monat – Fahrverbot rechnen. Eine Straftat liegt bereits ab einem Wert von 1,1 Promille vor. Dann besteht das Risiko auf drei Punkte im Katalog, eine Freiheits- oder Geldstrafe bis 3.000 Euro sowie einen Führerscheinentzug bis sechs Monate.
Für und Wider niedriger Grenzwerte
In Deutschland plädieren der ADFC und einige Verkehrsverbände für eine Absenkung der Grenzen auf die gleichen Werte, die fürs Autofahren gelten. Für eine Änderung ist allerdings eine Reihe von Maßnahmen notwendig. Die Werte, genau wie die Unterscheidung bei den Fahrzeugklassen Pedelec und S-Pedelec, scheinen bis auf Weiteres zu gelten.
In anderen europäischen Ländern liegt die Grenze beim Radfahren übrigens zwischen 0,0 und 0,8 Promille, dagegen existieren in den skandinavischen Nationen sowie Großbritannien gar keine Limits. Hier wird schlicht die Fahrt mit dem Rad verboten, wenn man zum ordentlichen Lenken nicht mehr in der Lage ist. Allzeit sichere Fahrt!
Mein freund muss Bußgeld bezahlen, weil er am Wochenende betrunken mit dem E-Bike gefahren ist. Beim Wert von 0,5 Promille ist es klar, dass man bestraft wird, weil es auch ein Risiko für Menschen auf den Straßen ist. Wenn man schon zweifelt, dass man zu viel getrunken hat, um das Auto oder Bike zu fahren, ist es besser mit dem Taxi nach Hause zu fahren. Danke für die Info über die Promillegrenze!
„…oder vergessen, den Arm vorm Abbiegen raus zu strecken“
In welchem § der StVO steht DAS denn bitteschön?
…BEI NULL Komma NULL!!!…
Auch beim Radfahren kein Alkohol. !