E-Scooter, E-Skateboards und Solowheels sind immer häufiger anzutreffen. Im Gegensatz zu E-Bikes sind sie jedoch noch illegal unterwegs. Das soll sich jetzt ändern. Der Gesetzgeber plant eine Verordnung bis spätestens Anfang 2019.
Hohe Strafen bei Benutzung
Sie sind auf dem Fahrradweg, mal auf dem Gehweg anzutreffen. Aber eigentlich dürften sie in Deutschland nur auf Privatgelände fahren – die PLEVs. „Personal Light Electric Vehicles“ sind elektrische Kleinfahrzeuge wie E-Roller mit Trittbrett. Sie könnten, ähnlich wie Fahrräder oder E-Bikes, die Innenstädte vom Autoverkehr entlasten.
Während sie in Österreich und der Schweiz bereits legal unterwegs sind, drohen in Deutschland hohe Strafen. Wer mit einem „Kraftfahrzeug ohne Zulassung und Versicherungsschutz“ erwischt wird, muss mit einer zweistelligen Geldbuße bis zu einem Gefängnisaufenthalt rechnen.
Der aktuelle Entwurf der PLEV-Verordnung
Die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ ist in den Eckpunkten jetzt bekannt. Sie dürfte vielen Fahrern eines E-Scooters und anderer Fahrzeuge allerdings missfallen:
- Die maximale Höchstgeschwindigkeit soll bei 20 km/h liegen
- PLEVs müssen auf Radwegen fahren, so verfügbar, ansonsten auf der Straße
- Tretroller müssen über eine Lenk- oder Haltestange verfügen
- PLEVs benötigen zwei Bremsen, die voneinander unabhängig funktionieren
- Tretroller und Co müssen über Licht, Blinker und eine gut hörbaren Glocke verfügen
- E-Scooter benötigen, wie Motorroller, ein Versicherungskennzeichen
- Die Fahrer von PLEVs müssen mindestens 15 Jahre seine und einen Führerschein besitzen – mindestens einen für Mofas
- Die maximale Leistung des Motors darf 500 Watt und bei selbstbalancierenden PLEVs 1200 Watt betragen
- Wermutstropfen: eine Helmpflicht besteht nicht – wie bei E-Bikes oder Fahrrädern
Die Vorstellung, dass E-Scooter mit Fahrrädern und E-Bikes auf Fahrradwegen gemeinsam unterwegs sind und mit 20 km/h eher blockieren könnten, ist eine bedenkliche. Darüber stehen die Hürden Versicherungskennzeichen- sowie Führerscheinpflicht einer Entlastung des Verkehrs durch PLEVs im Wege.
Der jetzige Entwurf der Verordnung sieht durch das Fehlen einer Lenk- und Haltestange weder E-Skateboards noch Hoverboards oder Solowheels für die Regulierung vor. Ob sie in der Verordnung Anfang 2019 Berücksichtigung finden, ist ungewiss.
Petition und TÜV fordern E-Bikes und E-Scooter gleich zu stellen
Nach Bekanntwerden der Eckpunkte gab es eine Online-Petition im Bundestag. Die Forderung ist eindeutig: Pedelecs und E-Scooter gleichstellen.
Der TÜV-Verband fordert ähnliches und eine „Regulierung mit Augenmaß“. Gerade der Punkt der Versicherungspflicht ist in den Augen der Prüfer schwierig. Fielen E-Scooter unter die Kategorie Kraftfahrzeuge, dürften sie im öffentlichen Nahverkehr – in Bussen uns Bahnen – nicht mitgenommen werden.
“Elektro-Tretroller sind Teil des zukünftigen Mobilitätsmixes in unseren Städten und sollten so flexibel und praktikabel wie möglich reguliert werden”, so Richard Goebelt, Bereichsleiter Mobilität beim TÜV-Verband.
Das ist jedoch mit das Ziel der Regulierung. Denn es geht bei den PLEVs um die sogenannte „last mile“, die letze Meile: Pendler, die mit ihrem Elektrokleinstfahrzeug zur Bahn fahren und dann beim Ausstiegsbahnhof damit weiterfahren zum Beispiel.
Sharinganbieter stehen in den Startlöchern
Wie attraktiv insbesondere E-Stehroller für Unternehmen sind, zeigt sich an Sharing-Anbietern wie Bird. Das US-amerikanische Startup wurde in kürzester Zeit mit einer Millarde Euro bewertet. Vom Prinzip funktioniert dieses Ausleihsystem in Städten wie Wien, Zürich, Brüssel und San Francisco ähnlich wie bei Elektroautos: Per Smartphone-App ausleihen, fahren, irgendwo abstellen und die Bezahlung erfolgt automatisch.
Mit einem großen Unterschied. Denn die E-Scooter sind preiswert in der Anschaffung, und die Kunden laden über Anreize die Stehroller selbst bei sich zu Hause auf. Damit ist der Aufwand für Bird gering und die Gewinnaussicht groß – sofern die Scooter legal zu fahren sind.
Auch das Unternehmen hinter der Taxi-App MyTaxi, beabsichtigt ein E-Scooter Sharing in einem südeuropäischen Land anzubieten. Bird, MyTaxi und Co werden sehr schnell Ihre Systeme in Deutschen Städten ausrollen – sie warten nur auf die Verordnung.
Ausgewählte E-Scooter im Überblick
E-Scooter sind Verkaufsschlager
In Deutschland scheinen sich PLEVs schon heute gut zu verkaufen. Sollten sie legal werden, zeigen Beispiele wie das ihren Verkauf fördern würde. In Wien – so gibt der Österreichische Rundfunk an – hätte es im ersten Halbjahr nach der Legalisierung beispielsweise zehnmal so viele Verläufe gegeben wie davor.