Schon Ende 2021 hatte der Schweizer Bundesrat Neuerungen für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h beschlossen. Darunter fiel unter anderem eine Tachopflicht. Zum 1. April 2024 wird sie nun umgesetzt und gilt zunächst für Neuanschaffungen. Wer zum Stichtag ein bereits vorher gekauftes S-Pedelec nutzt, hat bis zum 1. April 2027 Zeit, um einen Tacho nachzurüsten, sofern dieser fehlt.
Viele S-Pedelecs erfüllen bereits die Tachopflicht
Für die meisten Fahrradbesitzer bedeutet das neue Gesetz allerdings keine Umstellung. Denn die überwiegende Anzahl von E-Bikes ist ohnehin bereits mit einem Bordcomputer ausgestattet, über den der Fahrer auch verschiedene Fahrmodi einstellen kann. Ein geeichter Tacho ist nicht erforderlich, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Mit dem Gesetz will die Schweiz der steigenden Anzahl an Fahrradunfällen mit E-Bike-Beteiligung entgegenwirken. 2016 wurden in der Schweiz laut dem Bundesamt für Strassen 201 Personen schwerverletzt und neun Menschen getötet. 2020 stieg die Anzahl der Schwerverletzten bei E-Bike-Unfällen auf 521 Personen an, während 15 Menschen ums Leben kamen.
Die Tachopflicht soll Radfahrern helfen, die geltenden Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten und damit die Sicherheit auf den Straßen zu steigern. In der Schweiz ist der Anteil der S-Pedelecs mit zehn Prozent aller E-Bikes vergleichsweise hoch.
Tachopflicht gilt bereits in der EU
Wer die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, wird mit einem Bußgeld von 30 Franken (rund 32 Euro) belegt, sofern der Verstoß geahndet wird. Stellt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle fest, dass ein E-Bike nicht mit einem Tacho ausgerüstet ist, so fällt ein Bußgeld von 20 Franken (rund 21,50 Euro) an.
Gemäß der EU-Richtlinie 2000/7/EG aus dem Jahr 2000 darf die angezeigte Geschwindigkeit des Tachos nie unter dem Wert der gefahrenen Geschwindigkeit liegen. Die Messwerttoleranz darf maximal zehn Prozent zuzüglich vier km/h betragen. Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h darf der Tacho also maximal 37 km/h anzeigen. Die Richtlinie gilt für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, damit also auch für S-Pedelecs.
Für deutsche Urlauber in der Schweiz dürfte sich damit kaum etwas ändern: S-Pedelecs müssen EU-weit mit einem Tacho unter diesen Spezifikationen ausgestattet sein, um eine Typengenehmigung zu erhalten. Da die Schweiz nicht Teil der EU ist, gilt diese Regelung dort nicht und wird erst mit einem eigenen Gesetz verpflichtend.