Tesla E-Bike: Elon Musk könnte es bauen

Elon Musk, der Chef der Elektroauto-Firma Tesla, denkt über ein E-Bike nach. E-Scooter fände er würdelos. Was an der Ankündigung dran ist und was das mit einem Flammenwerfer zu tun hat? Mehr im Artikel.

Anzeige

Tesla ist eines der wichtigsten Elektroauto-Unternehmen. Der Unternehmenschef Elon Musk hat gerade in einem Podcast-Interview seine Meinung zu den beliebten E-Scootern verkündet: Sie würden dem Fahrer seine Würde rauben – was auch immer das zu bedeuten hat. Jedenfalls erteilte Musk der Inteviewpartnerin nach mehrmaligem Nachfragen eine Absage für Tretroller. Den Tesla-E-Scooter wird es nicht geben.

Tesla E-Bike „könnten wir machen“

Allerdings sagte er in diesem Interviews auch, dass ein Tesla E-Bike durchaus interessant sei: „Ein E-Bike könnten wir machen, ja“. Ob ein E-Bike vom Elektroautohersteller Tesla wirklich kommt ist fraglich. Der Podcast fand in lockerer Atmosphäre statt, und es wurde oftmals gescherzt.

Anzeige

Elon Musk ist aber dafür bekannt, etwas ungewöhnlich erscheinende Ankündigungen durchaus wahr zu machen.

Baseball Mützen und Flammenwerfer

E-Scooter | Tesla - ScreenShot2018 02 26at1.35.30PM e1541423464812 Musk ist ebenfalls Boss der Boring Company. Sie baut Tunnel und will darin Fahrzeuge in einem Vakuum fahren lassen. Im Dezember 2017 hatte Musk scherzhaft gewettet: Wenn er 50.000 Baseball-Caps der Boring Company verkaufen würde, wolle er mit Flammenwerfern fortfahren.

Und in der Tat. Das geschah dann auch. 20.000 Stück wurden insgesamt vom sogenannten Flamethrower verkauft.

Anzeige
E-Scooter | Tesla - elon musk boring company flammenwerfer 1 610x407 oc 4
Flammenwerfer der Boring Company

Tesla E-Bike in Deutschland

In Ländern wie Österreich und Belgien sind E-Scooter beliebt und legal, während sie in Deutschland illegal sind. Das könnte sich Anfang 2019 durch eine Verordnung ändern. Ein Tesla E-Bike, sofern es bis 25 km/h beschleunigt und mittels Sensor nur beim Treten unterstützt, wäre sofort in Deutschland fahrbar und verkäuflich. Ein Pedelec gilt rechtlich wie ein Fahrrad.

Anzeige
Erhalte alle aktuellen Updates

Melde dich für den Newsletter an

Kein Spam – einmal die Woche alle neuen Artikel aufbereitet im Postfach! 

Anzeige

Melde dich für den Newsletter an

Kein Spam – einmal die Woche alle neuen Artikel aufbereitet im Postfach! 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Die eingegebenen Daten werden zum Zweck der Bearbeitung deines Kommentars von uns gespeichert und verarbeitet. Mit dem Abschicken des Kommentars erklärst du dich damit einverstanden. Weitere Informationen dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Ähnliche Beiträge

Mehr aus dem Web