Während Experten und Politik in Deutschland noch über eine Helmpflicht für E-Bikes diskutieren, setzt die Schweiz ein entsprechendes Gesetz ab dem 1. Juli 2012 um. Betroffen sind allerdings nur Fahrer schneller Elektro-Velos mit Motorleistungen zwischen 500 und 1000 Watt. Für sie gilt bereits ein verpflichtendes Mofa-Kennzeichen. Nun kommt eine schützende Kopfbedeckung hinzu.
Der Schweizer Bundesrat entschied, dass alle E-Bikes, die allein mit einer Motorleistung weniger als 20 km/h schnell fahren, aber mit Tretunterstützung 25 km/h überschreiten, nur mit Helm zu nutzen sind. Falls ausschließlich mittels Motor und entsprechendem Gasgriff Geschwindigkeiten von 20 km/h erreicht werden, braucht es wie schon bisher einen Mofa-Helm. Fahrer von Elektro-Velos mit einer Leistung bis 500 Watt die bis zu 20 km/h ohne Tretunterstützung und mit dieser maximal 25 km/h fahren, können wie gehabt ohne Helm unterwegs sein.
Mit der aktuellen Regelung reagiert der Schweizer Bundesrat auf die zunehmende Verbreitung von E-Bikes.
Deutschland hinterher
In Deutschland besteht bisher keine Helmpflicht für S-Pedelecs, die mit Treten und Motorkraft bis zu 45 km/h erreichen. Sie sind mit einem Mofa-Führerschein zu fahren und benötigen lediglich ein entsprechendes Versicherungskennzeichen. Bereits dieses Jahr könnte es jedoch auch in der Bundesrepublik eine entsprechende Regelung geben. Die deutsche Bundesregierung beschäftigt sich mit diesem Thema Bereits. Allerdings gab sie im Rahmen einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion vom 22. Juli 2012 nicht bekannt, ab welcher Geschwindigkeit eine Helmpflicht greifen könnte. Möglicherweise erfolgt eine EU-weite Regelung im Jahr 2013. Spätestens dann sollten die wichtigsten Fragen zur Helmpflicht geklärt sein.