Die Zulassung der E-Scooter in Deutschland rückt immer näher. Erst kürzlich hatten wir darüber berichtet, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine entsprechende Vorlage autorisiert hatte. Am gestrigen Mittwoch nun gab auch die Bundesregierung Grünes Licht. Denn das Bundeskabinett stimmte für die Zulassung der kleinen Tretroller mit Elektromotor.
Bundeskabinett mit Grünem Licht für E-Scooter
Demnach könnten die E-Scooter bald schon legal auf den Rad- und Gehwegen sowie den Straßen in Deutschland unterwegs sein. Zwar sind schon jetzt vereinzelt Zeitgenossen mit den kleinen Tretrollern mit Elektromotor anzutreffen – jedoch noch illegal. Nachdem das Bundeskabinett nun der Verordnung zugestimmt hat, könnte die Zulassung noch in diesem Frühjahr erfolgen. Lediglich der Bundesrat muss noch zustimmen. Diese Abstimmung erfolgt aller Voraussicht nach am 17. Mai dieses Jahres. In anderen Ländern in Europa sind die E-Scooter bereits zugelassen.
Entgegen den ersten Spekulationen im vergangenen Jahr bleiben die Regelungen für E-Hoverboards und E-Skateboards noch außen vor. Eine besondere Regelung für diese Gefährte ohne Lenkstange soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Durchaus kritische Stimmen an Verordnung
Zwar gilt die Zustimmung der Länder als ziemlich sicher, jedoch gibt es durchaus auch Verkehrsminister in den Bundesländern, die der Zulassung von E-Scootern kritisch gegenüberstehen. Denn insbesondere die Erlaubnis für die E-Tretroller, die Gehwege nutzen zu dürfen, sorgt teilweise für Kritik. Andererseits steht aber die Umweltfreundlichkeit für die Gefährte. Heute und Morgen beraten die Verkehrsminister auf ihrer Konferenz in Saarbrücken über das Thema.
Zu den Kritikern gehört unter anderem der Bremer Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne). Dieser erklärte, dass Jugendliche ab 12 Jahren in der Regel nicht die ausreichende Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen könnten, um die mitunter komplexen Situationen auf Gehwegen mit E-Rollern beherrschen zu können. Deswegen will sich der Bremer Verkehrssenator bei der Konferenz für eine Regelung stark machen, der die Freigabe der E-Tretoller für die Gehwege ablehnt. Die Gewerkschaft der Polizei wiederum befürchtet eine weitere Zuspitzung der hitzigen Lage des innerstädtischen Straßenverkehrs.
Auch der Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS) äußert Bedenken. Deren Sprecher Roland Stimpel sagte:
„Andreas Scheuer versucht auf Faktenverbiegen und Knochenbrechen Elektrofahrzeuge durchzusetzen. Der Entwurf ist eilig dahingepfuscht; er enthält Widersprüche, Faktenverdrehungen und Lücken. Er zeigt, dass der Minister und sein Haus vom Gehen keine Ahnung haben – und am wichtigsten Stadtverkehrsmittel nicht das geringste Interesse. Eine Horde Pubertierender auf E-Rollern ist Andreas Scheuer wichtiger. Egal sind ihm Zigmillionen Alte, Junge, Menschen mit Behinderungen und alle Menschen, die einfach nur sicher und stressfrei auf den Gehwegen unterwegs sein wollen.“
Dahingegen stößt die Verordnung in Bayern beispielsweise auf große Zustimmung. Der bayerische Verkehrsminister Hans Reichart (CSU) erwartet sich eine große Entlastung des Straßenverkehrs im Freistaat. Bayern 2 sagte Reichart:
„Wenn sich das Verfahren länger hinauszieht, werden wir in Bayern geeignete Maßnahmen ergreifen, um die E-Scooter früher auf die Straße zu bringen!“
Jugendliche ab 12 Jahren dürfen langsamere E-Tretroller nutzen
Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) setzte die Verordnung im vergangenen Monat auf. Nach seiner Einschätzung sind die E-Scooter gemeinsam mit dem ÖPNV eine weitere Alternative zum Auto. Damals sagte der Verkehrsminister:
„Damit ebnen wir den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für Sicherheit auf unseren Straßen.“
Dem jetzt vorliegenden Entwurf zufolge sollen „Elektrokleinstfahrzeuge“ eine Zulassung erhalten. Diese dürfen der Vorlage zufolge bis zu 20 Kilometer pro Stunde (km/h) schnell sein. Zudem müssen diese Gefährte eine Lenk- oder Haltestange haben. Die weiteren Vorgaben zu den E-Scootern laut dem Entwurf:
- Sie dürfen maximal 70 Zentimeter breit sein.
- Die maximale Höhe darf 1,40 Meter betragen.
- Die Länge der Tretroller mit Elektromotor ist auf zwei Meter beschränkt.
- Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm.
Wenn die E-Tretroller langsamer als 12 Stundenkilometer sind, ist der Verordnung zufolge eine Nutzung von Jugendlichen ab 12 Jahren möglich. Die Nutzung schnellerer Elektrokleinstfahrzeuge hingegen ist erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich. Dann dürfen die E-Scooter sogar ohne Helm und ohne Mofa-Führerschein gefahren werden. Dafür ist aber eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug Pflicht.
E-Scooter unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Gehweg
Für Diskussionen sorgen vor allem die Planungen, wo die E-Scooter fahren dürfen. Wenn sie nämlich langsamer als 12 km/h sind, dürfen die Gefährte innerhalb geschlossener Ortschaften nur auf Gehwegen sowie gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren. Sollten diese fehlen, ist auch die Fahrbahn erlaubt. Allerdings dürfen sie dann nicht auf den Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften fahren. Wenn sie schneller als 12 Stundenkilometer sind, erfolgt die Nutzung auf Radwegen und Radfahrsteifen. Wenn diese Fehlen, dürfen sie sowohl innerorts als auch außerhalb von Ortschaften auf der Straße fahren.
Der Verordnung zufolge sollen Fußgänger auf den Gehwegen Vorrang haben. Sie dürften weder behindert noch gefährdet werden. Auf Fußgängerwegen sowie in Fußgängerzonen ist mit den Elektrokleinstfahrzeugen nur Schritttempo erlaubt. Dass sich aber daran gerade viele Jugendliche nicht halten, ist im europäischen Ausland vielfach zu sehen.
Bestenliste aktuell verfügbarer Elektro-Tretroller