Bisher durften nur besondere Fahrräder mit einem Blinker ausgestattet sein. Für einspurige Pedelecs und herkömmliche Fahrer sind Blinker bis dato verboten. Geregelt ist das in Paragraf 67 der StVZO. Die Bundesregierung plant allerdings laut Medienberichten in einer Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO), dieses Verbot fallenzulassen.
Grund dafür ist die steigende Zahl von Unfällen mit E-Bikes in den vergangenen Jahren. Oft werden E-Biker beim Abbiegen übersehen und es kommt zu folgenschweren Zusammenstößen.
Experten stehen dem Blinker-Verbot positiv gegenüber
Bald könnten E-Bikes und Fahrräder vor dem Abbiegen blinken wie Autos und Motorräder. Experten erhoffen sich dadurch mehr Sicherheit und eine Reduktion der Unfälle mit E-Bikes. Roland Huhn, der beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) als Rechtsexperte tätig ist, steht der Änderung positiv gegenüber. Schließlich setzt sich der Verband schon lange für eine Aufhebung des Blinkerverbots bei Fahrrädern ein.
Vor allem in der Dämmerung und in der Dunkelheit haben Blinker deutliche Vorteile gegenüber dem Handzeichen zur Anzeige der Richtungsänderung. Aus Regierungskreisen hört man, dass noch im Januar begonnen werden soll, an der Reform der StVZO und den entsprechenden Änderungen zu arbeiten. Bis die komplexe Reform allerdings vom Bundesrat verabschiedet wird, kann es dauern. Eine schnelle Änderung ist in diesem Fall also nicht zu erwarten.
Die Grünen sind skeptisch
Während ein Großteil der Experten das Blinker-Verbot begrüßt, sind die Grünen verhalten. Stefan Gelbhaar, verkehrspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, äußert der Rheinischen Post gegenüber Zweifel, dass Blinker die Verkehrssicherheit bei Fahrrädern erhöhen. Seiner Meinung nach sind Fahrräder zu schmal, damit ein Blinker wirken kann. Wichtiger wären weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts für Autos.
Status quo: Welche Fahrzeuge aktuell einen Blinker haben dürfen
Derzeit dürfen nur mehrspurige Fahrzeuge zum Beispiel eine Fahrradrikscha und Räder mit einem Aufbau einen Blinker oder optischen Fahrtrichtungsanzeiger – wie die Einrichtung in der Fachsprache genannt wird – einsetzen. Das soll sicherstellen, dass die Fahrtrichtungsänderung angezeigt werden kann, auch wenn die Hand verdeckt ist. Für einspurige E-Bikes bzw. Fahrräder generell gilt derzeit ein Verbot für Blinker.
Neben dem Blinker ist auch eine Warnblinklichtfunktion im Gespräch, die im Falle eines Sturzes nachfolgende Verkehrsteilnehmer warnen soll.
Eine Pflicht für Blinker am Fahrrad wird es nicht geben
Bei der Neugestaltung der StVZO wird es um die Aufhebung des Blinkerverbots bei Fahrrädern gehen. Das bedeutet aber nicht, dass E-Bikes und Fahrräder zukünftig mit einem Blinker ausgestattet werden müssen. Das ist auch ein Kritikpunkt der Grünen, denn schließlich würde ein obligatorischer Blinker den Preis eines E-Bikes erhöhen.
Titelbild: Velorian Blinkerset